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Beirat der Stadt Bochum als untere Landschaftsbehörde / Landschaftsbeirat
hier: Landschaftsbeirat von 2009 bis 2014

Das Landschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LG NW) sieht in § 11 vor, dass bei den unteren Landschaftsbehörden zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft Landschaftsbeiräte als beratende Gremien zu bilden sind.

Der Beirat besteht aus 16 ehrenamtlichen Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus:

  • zwei Vertretern oder Vertreterinnen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BUND),
  • zwei Vertretern oder Vertreterinnen des Naturschutzbundes Deutschland, Landesvertretung Nordrhein-Westfalen e.V. (NABU),
  • drei Vertretern oder Vertreterinnen der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V.(LNU),
  • einem Vertreter oder Vertreterin der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Nordrhein-Westfalen e.V. (SDW),
  • zwei Vertretern oder Vertreterinnen des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes e. V., Kreisverband Ruhr-Lippe, Kreisverband Ennepe-Ruhr/Hagen (WLV),
  • einem Vertreter  oder Vertreterin des Waldbauernverbandes Nordrhein-Westfalen,
  • einem gemeinsamen Vertreter oder einer gemeinsamen Vertreterin des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e.V., des Landesverbandes Gartenbau "Westfalen-Lippe" e.V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V.,
  • einem Vertreter oder einer Vertreterin der anerkannten Landesvereinigung der Jäger,
  • einem Vertreter oder einer Vertreterin des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.
  • einem Vertreter oder einer Vertreterin des LandesSportBundes,
  • einem gemeinsamen Vertreter oder einer gemeinsamen Vertreterin des Imkerverbandes Rheinland e.V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V.
Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2009 die Mitglieder des Beirates für die Dauer der Wahlzeit des Rates gewählt.

Vorsitzende des Landschaftsbeirates:
Heidi Hopkins

Stellvertreter:
Friedrich Wilhelm Wünnenberg

Hier erhalten Sie Informationen zu den Mitgliedern des Gremiums.

Aufgaben und Befugnisse des Landschaftsbeirates:

Der Landschaftsbeirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu:
  1. den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten,
  2. der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und
  3. bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.
Über diese generelle Regelung hinaus stehen dem Landschaftsbeirat einige wichtige Anhörungs-, Beteiligungs- und Vorschlagsrechte zu; dies sind unter anderem:
  • Anhörung vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Behörde, zum Beispiel Beteiligung bei der Behandlung von Flächennutzungsplanänderungen sowie bei allen wichtigen Bebauungsplänen.
  • Beteiligung in besonderen, im Landschaftsgesetz genannten Fällen, zum Beispiel Landschaftswacht, Landschaftspläne, Widerspruchsrecht bei Anträgen auf Befreiungen von naturschutz- und landschaftsrechtlichen Geboten und Verboten sowie Ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sitzungen des Landschaftsbeirates:

Der Landschaftsbeirat führt in der Regel vier bis sechs Sitzungen im Jahr durch. Die Sitzungen sind öffentlich. Die Sitzungstermine können der örtlichen Presse entnommen oder bei der unteren Landschaftsbehörde erfragt werden.

Dieser Link führt Sie zu den Sitzungsterminen des Landschaftsbeirates.

Geschäftsstelle:
Stadt Bochum, Umwelt- und Grünflächenamt, Abteilung Naturschutz, Landschafts- und Grünplanung untere Landschaftsbehörde
Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Str. 19, 44777 Bochum
Roswitha Fendel
Telefon: 0234 / 910-34 91, Telefax: 0234 / 910-14 38
E-Mail: amt67@bochum.de

Informationen zum Bochumer Stadtwappen

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