
Hier finden Sie Anleitungen, allgemeine Informationen und Veröffentlichungen zum Thema Geodaten.
Seit Inkrafttreten des Vermessungs- und Katastergesetzes am 01. August 1972 besteht erstmals eine Einmessungspflicht für Gebäude. Gebäude oder Gebäudeteile, die ab diesem Zeitpunkt fertiggestellt wurden, unterliegen der Einmessungspflicht.
Vermessungen mit der oben näher bezeichneten Zielsetzung gehören zu
den hoheitlichen Aufgaben und dürfen nur von besonders befugten Stellen
ausgeführt werden. Eine Aufstellung aller öffentlich bestellten
Vermessungsstellen für die Liegenschaftsvermessungen in
Nordrhein-Westfalen finden sie auf nachfolgender Seite.
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