
Das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) ist eine von drei Komponenten innerhalb des AFIS®-ALKIS®-ATKIS®-Konzeptes der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV).
Weitere Informieren über ALKIS® in Bochum finden Sie auf nachfolgender Web-Seite
Bei Angabe eines berechtigten Interesses erteilt das Katasteramt gegen eine Gebühr für ein bestimmtes Flurstück einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch.
Der Katasterzahlennachweis ist die Zusammenfassung der Messungszahlen sämtlicher Katastervermessungen und der daraus hervorgegangenen Koordinaten. Er dient in Verbindung mit der Liegenschaftskarte der geometrischen Festlegung aller Flurstücke in der Örtlichkeit.
Die Bodenschätzungskarte ist in ihrer heutigen Prägung eine Ausgabe aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®), in dem zusätzlich zu den Angaben der Flurkarte die rechtskräftig festgestellten Ergebnisse der Bodenschätzung nachgewiesen werden.
Seit Inkrafttreten des Vermessungs- und Katastergesetzes am 01. August 1972 besteht erstmals eine Einmessungspflicht für Gebäude. Gebäude oder Gebäudeteile, die ab diesem Zeitpunkt fertiggestellt wurden, unterliegen der Einmessungspflicht.
Die Geobasisdaten werden mit Ausnahme der Eigentümerangaben des Liegenschaftskatasters jedem zur Nutzung für eigene Zwecke zugänglich gemacht.
Das Katasteramt Bochum stellt die Geobasisdaten als Online-Verfahren im Geodatenportal zur Einsicht und Nutzung bereit.
Zu den Geobasisdaten zählen unter anderem
Die
für die Kartendarstellung wichtigen Informationen werden in der
Flurkarte dargestellt. Dies gilt auch im entsprechenden Umfang für die
Bereitstellung der Daten der Deutschen Grundkarte im Zielmassstab
1:5000 .
Identitätsbescheinigungen und Unschädlichkeitszeugnisse können schriftlich oder persönlich in der Katasterauskunft der Stadt Bochum beantragt werden.