Aufgaben
Übersicht
50 0 Heimaufsicht
Das Wohn- und Teilhabegesetz hat das Ziel, die Würde, sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner in Betreuungseinrichtungen für pflegebedürftige und volljährige Menschen mit Behinderungen zu wahren. Die Heimaufsicht nimmt ihren gesetzlichen Auftrag durch Beratung und Überwachung wahr.
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50 01 Aufgaben nach dem SGB II
- Förderung der Selbsthilfe und des Ehrenamtes.
- Hilfen bei Verschuldung, Obdach- und Wohnungslosigkeit.
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50 02 Unterbringung und Verwaltung
- Unterbringung und soziale Betreuung in Wohnunterkünften.
- Hilfen bei der Wohnungsbeschaffung.
- Verwaltung der Wohnunterkünfte.
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50 03 Wohnungswesen
Weitere Informationen zum Thema50 1 Interne Dienste
- Organisations- und Personalangelegenheiten
- Finanz- und Fachsteuerung
- Grundsatzangelegenheiten
50 21 Wirtschaftliche Hilfen außerhalb von Einrichtung
- Grundsicherungsangelegenheiten
- sonstige wirtschaftliche Hilfen
Weitere Informationen zum Thema Grundsicherung.
50 22 Versicherungsamt
- Annahme und Aufnahme von Rentenanträgen
Weitere Informationen zum Thema Renten.Weitere Informationen zum Thema Versicherungen.
50 23 Wohngeld
- Entgegennahme von Anträgen auf Wohngeldzahlungen
- Beratung und Hilfe bei der Antragsaufnahme
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50 24 Ausgleichsamt
- Angelegenheiten nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG)
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50 31 Wirtschaftliche Hilfe innerhalb von Heimen
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50 32 Altenhilfe und Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Weitere Informationen zum Thema Altenhilfe.
Weitere Informationen zum Thema Behindertenhilfe.
50 331 Heranziehung zum Unterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Wenn Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) innerhalb und außerhalb von Heimen erbracht werden, gehen die privatrechtlichen Unterhaltsansprüche der Leistungsempfänger nach § 94 SGB XII unter bestimmten Voraussetzungen kraft Gesetzes auf die Stadt Bochum als örtliche Trägerin der Sozialhilfe über.
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50 332 Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf
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50 333 Versorgungsamtsangelegenheiten
Schwerbehindertenangelegenheiten werden vom Gemeinsamen Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen im Gebäude Rheinische Straße 173 in 44147 Dortmund bearbeitet.
Weitere Informationen zum Thema.Das Gemeinsame Versorgungsamt nimmt auch die Aufgaben des Elterngeldes und der Elternzeit wahr.
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