
In zahlreichen Vorschriften sind Mitwirkungsrechte für Einwohnerinnen / Einwohner und Bürgerinnen / Bürger geregelt. Zu den am stärksten ausgeprägten Rechten gehören in Nordrhein-Westfalen der Einwohnerantrag nach § 25 und das Bürgerbegehren nach § 26 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Während sich der Einwohnerantrag darauf beschränkt, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit berät und entscheidet, zielt das Bürgerbegehren auf eine Entscheidung der Bürgerschaft ab. Ratsentscheidungen sind hierbei zwischengeschaltet und haben verfahrensmäßige Bedeutung. Die dazu notwendigen Verfahrensschritte sind formalisiert und für den „Normalbürger" höchst kompliziert.
Das Büro für Bürgerbeteiligung soll, um Schwellenängste abzubauen, eine erste Anlaufstelle sein, um Ratsuchenden die Voraussetzungen und Verfahrensschritte für bürgerschaftliche Mitwirkungsverfahren zu erläutern und die Wege zu den zuständigen Stellen ebnen.
Für die inhaltliche Bearbeitung bleiben die festgelegten parlamentarischen und verwaltungsmäßigen Zuständigkeiten bestehen.
Das Büro für Bürgerbeteiligung soll den von Diskriminierung Betroffenen kompetente Ansprechpartner wie Antidiskriminierungsbüros, Fachämter, Ausländerbeirat, Seniorenbeirat und Frauenbeirat, Gleichstellungsstelle und ähnliche vermitteln. Eine inhaltliche Beratung findet durch das Büro für Bürgerbeteiligung nicht statt.
Diskriminierungsbeschwerden, die sich gegen die Stadtverwaltung Bochum richten, werden nach den gleichen Kriterien wie andere Beschwerden behandelt.
Für alle bei der Oberbürgermeisterin und beim Büro für Bürgerbeteiligung eingehenden mündlichen und schriftlichen Beschwerden und Anregungen ist das Büro für Bürgerbeteiligung zuständig. Es erfasst und leitet sie dem jeweiligen Fachamt zur Stellungnahme und eventuell zur Erarbeitung eines Antwortentwurfs zu. Danach fertigt das Büro für Bürgerbeteiligung das Antwortschreiben an die Beschwerdeführer.
Nicht dazu gehören Dienstaufsichtsbeschwerden, Beschwerden nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und Beschwerden, die Widersprüche begründen oder zu laufenden Widerspruchsverfahren,
verwaltungsgerichtlichen oder zivilgerichtlichen Verfahren eingehen.