Grafik: Bochumer Panorama mit Stadtwappen.

Fruchtsäfte, Erfrischungsgetränke

Bei Fruchtsäften umfasst die Untersuchung wie bei allen Lebensmitteln die sensorische Beurteilung, des Weiteren zahlreiche verschiedene Parameter, um zum Beispiel Verfälschungen festzustellen und zu überprüfen, ob Angaben auf der Verpackung wie Nährwertkennzeichnung oder Werbeaussagen hinsichtlich weiterer Qualitätsmerkmale sachgerecht erfolgt sind.

Bei Erfrischungsgetränken, wie Fruchtsaftgetränke, Fruchtschorlen, Limonaden, Brausen erfolgt eine Überprüfung auf die in den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke enthaltenen besonderen Beurteilungsmerkmale wie zum Beispiel Saftgehalt, Koffeingehalt. Des Weiteren sind Untersuchungsschwerpunkte die Prüfung auf Zusatzstoffe wie Konservierungsstoffe, Süßungsmittel, Farbstoffe. Die Verwendung von Zusatzstoffen ist für die betreffenden Produktgruppen in lebensmittelrechtlichen Bestimmungen gesetzlich geregelt. Dieses beinhaltet unter anderem die Zulässigkeit der Verwendung, die festgesetzte Höchstmenge sowie die entsprechende Kennzeichnung bei Fertigpackungen beziehungsweise Kenntlichmachung bei loser Ware.


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