Grafik: Blauer Schriftzug - bochum.de und Darstellung des Bochumer Stadtwappens.

Trinkwasser, Mineralwasser, Tafelwasser

Unter Trinkwasser versteht man (Süß-) Wasser mit einem hohen Maß an Reinheit, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist. Im Trinkwasser dürfen keine krankmachenden Keime enthalten sein. Das Wasser muss geruchlos und farblos sowie appetitlich sein und von seiner Natur her zum Genuss anregen. Die Beschaffenheit des Trinkwassers wird durch die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) geregelt. Die Grenzwerte, die es erlauben, ein Wasser als Trinkwasser freizugeben, sind in der TrinkwV vorgegeben und dienen der Gesundheitsvorsorge. Die anzusprechende Behörde ist das Gesundheitsamt.

Werkstoffe, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, wie Rohrleitungen und Armaturen, sollen so beschaffen sein, dass das Wasser nicht beeinträchtigt wird. Es kann durch Rohrleitungsschäden zu Schäden in Gebäuden kommen. Ebenso kann das Trinkwasser oder auch so genannte Leitungswasser in alten Wohnhäusern, in denen noch Bleirohre eingebaut sind, durch Blei verunreinigt werden. Dies kann durch die Untersuchung des Wassers auf Blei zum Beispiel durch das Chemische Untersuchungsamt Bochum geprüft werden.

Natürliches Mineralwasser ist in der Mineralwasser und Tafelwasser-Verordnung (MTVO) definiert. Es ist Wasser, das seinen Ursprung in unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten, Wasservorkommen hat. Es ist gekennzeichnet durch seine ursprüngliche Reinheit und durch seinen Gehalt an Mineralien, Spurenelementen oder sonstigen Bestandteilen mit ernährungsphysiologischen Wirkungen. Die Zusammensetzung des natürlichen Mineralwassers, die Temperatur in der Quelle und seine übrigen wesentlichen Merkmale müssen im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant bleiben. Einem natürlichen Mineralwasser darf Kohlensäure zugesetzt werden. Mineralwasser benötigt als einziges Lebensmittel in Deutschland eine amtliche Anerkennung. Auf dem Etikett der amtlich anerkannten Mineralwässer sind unter anderem Name der Quelle und Ort der Quellnutzung gekennzeichnet.

Quellwasser wird wie Mineralwasser aus natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen entnommen und direkt am Quellort abgefüllt und es bedarf auch keiner amtlichen Anerkennung. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass das Wasser den Kriterien entspricht, die für Trinkwasser gelten.

Tafelwasser besteht aus Trinkwasser. In der Regel wird es in einer Fabrik abgefüllt, die einen Zulauf aus dem örtlichen Trinkwasser-Netz hat. Es dürfen nach Maßgabe der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und im Rahmen des allgemeinen Lebensmittelrechts Zusatzstoffe zugegeben werden. Vor allem werden Kochsalz, Kohlensäure
und / oder andere Mineralsalze zugefügt. Dabei darf das Tafelwasser nur so hergestellt werden, dass die in der Trinkwasserverordnung für Trinkwasser festgelegten Grenzwerte (Anlage 2) eingehalten sind. Die Abfüllung darf auch außerhalb des Quellortes erfolgen. Die Untersuchung der Wässer richtet sich nach den Vorgaben der TrinkwV und MTVO.

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