Trinkwasser, Mineralwasser, Tafelwasser
Unter
Trinkwasser versteht man (Süß-) Wasser mit einem hohen Maß an Reinheit, das für
den menschlichen Gebrauch bestimmt ist. Im Trinkwasser dürfen keine
krankmachenden Keime enthalten sein. Das Wasser muss geruchlos und
farblos sowie appetitlich sein und von seiner Natur her zum Genuss
anregen. Die Beschaffenheit des Trinkwassers wird durch die Verordnung
über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
(Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) geregelt. Die Grenzwerte, die es
erlauben, ein Wasser als Trinkwasser freizugeben, sind in der TrinkwV
vorgegeben und dienen der Gesundheitsvorsorge. Die anzusprechende
Behörde ist das Gesundheitsamt.
Werkstoffe, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, wie
Rohrleitungen und Armaturen, sollen so beschaffen sein, dass das Wasser
nicht beeinträchtigt wird. Es kann durch Rohrleitungsschäden zu Schäden
in Gebäuden kommen. Ebenso kann das Trinkwasser oder auch so genannte
Leitungswasser in alten Wohnhäusern, in denen noch Bleirohre eingebaut
sind, durch Blei verunreinigt werden. Dies kann durch die Untersuchung des Wassers auf Blei zum Beispiel durch das
Chemische Untersuchungsamt Bochum geprüft werden.
Natürliches Mineralwasser ist in der Mineralwasser und Tafelwasser-Verordnung (MTVO) definiert. Es ist
Wasser, das seinen Ursprung in unterirdischen, vor Verunreinigungen
geschützten, Wasservorkommen hat. Es ist gekennzeichnet durch seine
ursprüngliche Reinheit und durch seinen Gehalt an Mineralien,
Spurenelementen oder sonstigen Bestandteilen mit
ernährungsphysiologischen Wirkungen. Die Zusammensetzung des
natürlichen Mineralwassers, die Temperatur in der Quelle und seine
übrigen wesentlichen Merkmale müssen im Rahmen natürlicher Schwankungen
konstant bleiben. Einem natürlichen Mineralwasser darf Kohlensäure
zugesetzt werden. Mineralwasser benötigt als einziges Lebensmittel in
Deutschland eine amtliche Anerkennung. Auf dem Etikett der amtlich
anerkannten Mineralwässer sind unter anderem Name der Quelle und Ort
der Quellnutzung gekennzeichnet.
Quellwasser wird wie Mineralwasser aus natürlichen oder künstlich erschlossenen
Quellen entnommen und direkt am Quellort abgefüllt und es bedarf auch
keiner amtlichen Anerkennung. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass
das Wasser den Kriterien entspricht, die für Trinkwasser gelten.
Tafelwasser besteht aus Trinkwasser. In der Regel wird es in einer Fabrik
abgefüllt, die einen Zulauf aus dem örtlichen Trinkwasser-Netz hat. Es
dürfen nach Maßgabe der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und im Rahmen
des allgemeinen Lebensmittelrechts Zusatzstoffe zugegeben werden. Vor
allem werden Kochsalz, Kohlensäure
und / oder andere Mineralsalze
zugefügt. Dabei darf das Tafelwasser nur so hergestellt werden, dass
die in der Trinkwasserverordnung für Trinkwasser festgelegten
Grenzwerte (Anlage 2) eingehalten sind. Die Abfüllung darf auch
außerhalb des Quellortes erfolgen. Die Untersuchung der Wässer richtet
sich nach den Vorgaben der TrinkwV und MTVO.