Grafik: Blauer Schriftzug - bochum.de und Bochumer Panorama.

Bestands- und Besetzungskontrolle

Öffentlich geförderte Wohnungen sind in regelmäßigen Abständen örtlich zu überprüfen.
Hierbei soll festgestellt werden, ob die Wohnungen durch wohnberechtigte Mieter genutzt werden, nur die zulässige Kostenmiete erhoben wird, das Haus sich in einem ordnungsgemäß instandgehaltenen Zustand befindet, und ob gegebenenfalls bauliche Veränderungen vorgenommen wurden.

Bei weiteren Fragen vereinbaren Sie bitte unter den angegebenen Telefonnummern einen Termin oder schicken Sie uns eine E-Mail: amt50@bochum.de.

Informationen zum Bochumer Stadtwappen

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