Bestands- und Besetzungskontrolle
Öffentlich geförderte Wohnungen sind in regelmäßigen Abständen örtlich zu überprüfen.
Hierbei soll festgestellt werden, ob die Wohnungen durch wohnberechtigte Mieter genutzt
werden, nur die zulässige Kostenmiete erhoben wird, das Haus sich in einem
ordnungsgemäß instandgehaltenen Zustand befindet, und ob gegebenenfalls bauliche Veränderungen
vorgenommen wurden.
Bei weiteren Fragen vereinbaren Sie bitte unter den angegebenen Telefonnummern einen Termin oder schicken Sie uns eine E-Mail:
amt50@bochum.de.