Grafik: Blauer Schriftzug - bochum.de und Bochumer Panorama.

Wohnraumförderung

Beratung über die Art und Weise, die Voraussetzungen und Bedingungen der sozialen Wohnraumförderung sowie Bearbeitung der Förderanträge für:

Eigenheime und selbst genutzte Eigentumswohnungen

  • Neuschaffung
  • Ersterwerb
  • Erwerb bestehenden Wohnraums
  • Behindertengerechte Baumaßnahmen

Mietwohnungen, Pflegewohnplätze und Wohnheime

  • Neuschaffung von Mietwohnungen (auch in Form von Gruppenwohnungen für pflegebedürftige und behinderte Menschen, Mieteinfamilienhäusern und - gegen Einräumung von Besetzungsrechten an geeigneten Ersatzwohnungen - bindungsfreien Wohnungen)
  • Integrierte Pflegewohnplätze
  • Wohnheime für Menschen mit Behinderungen

Investive Maßnahmen im Bestand

  • Reduzierung von Barrieren
  • Anpassung und Modernisierung von bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen
  • Stadtumbau bei hochverdichteten Wohnungsbeständen der 1960er und 1970er Jahre
  • Denkmalgerechte Erneuerung von selbst genutztem Wohnraum Ansprechpartner:

Bei weiteren Fragen vereinbaren Sie bitte unter den angegebenen Telefonnummern einen Termin oder schicken Sie uns eine E-Mail: amt50@bochum.de.

Weitere Informationen über Fördermöglichkeiten

Informationen zum Bochumer Stadtwappen

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