Wohnraumförderung
Beratung über die Art und Weise, die Voraussetzungen und Bedingungen
der sozialen Wohnraumförderung sowie Bearbeitung der Förderanträge für:
Eigenheime und selbst genutzte Eigentumswohnungen
- Neuschaffung
- Ersterwerb
- Erwerb bestehenden Wohnraums
- Behindertengerechte Baumaßnahmen
Mietwohnungen, Pflegewohnplätze und Wohnheime
- Neuschaffung von Mietwohnungen (auch in Form von Gruppenwohnungen für pflegebedürftige und behinderte Menschen,
Mieteinfamilienhäusern und - gegen Einräumung von Besetzungsrechten an geeigneten Ersatzwohnungen - bindungsfreien Wohnungen)
- Integrierte Pflegewohnplätze
- Wohnheime für Menschen mit Behinderungen
Investive Maßnahmen im Bestand
- Reduzierung von Barrieren
- Anpassung und Modernisierung von bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen
- Stadtumbau bei hochverdichteten Wohnungsbeständen der 1960er und 1970er Jahre
- Denkmalgerechte Erneuerung von selbst genutztem Wohnraum
Ansprechpartner:
Bei weiteren Fragen vereinbaren Sie bitte unter den angegebenen Telefonnummern einen Termin oder schicken Sie uns eine E-Mail:
amt50@bochum.de.
Weitere Informationen über Fördermöglichkeiten