Grafik: Bochumer Panorama mit Stadtwappen.

Lohnsteuerkarten 2011

Stadt stellt keine Lohnsteuerkarten mehr aus

Bisher haben die Gemeinden jeweils im Herbst die Lohnsteuerkarten für das Folgejahr ausgestellt und versandt. Diese Praxis wurde eingestellt, das heißt erstmals ab 2011 wird es keine Lohnsteuerkarten mehr geben.

Ab dem 1. Januar 2011 ist die Zuständigkeit für sämtliche Lohnsteuerangelegenheiten auf die Finanzämter übertragen worden.

Zur Erhebung der Lohn-/Einkommensteuer wird künftig ein elektronisches Verfahren eingesetzt. Die erforderlichen Steuermerkmale werden den Arbeitgebern mittels des neuen elektronischen Verfahrens "ElsterLohn II" vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Berlin, nach und nach auf Abruf zur Verfügung gestellt. Das BZSt erhält lohnsteuerlich relevante Daten (zum Beispiel eines Kindes, Heirat, Sterbefall) von den Meldebehörden.

Für eine Übergangszeit, das heißt für das Jahr 2011, behalten die für das Jahr 2010 ausgestellten Lohnsteuerkarten ihre Gültigkeit weiter, das heißt Arbeitgeber und -nehmer dürfen die Lohnsteuerkarten 2010 noch nicht Ende 2010 vernichten, sondern erst ein Jahr später. Bei einem Wechsel seines Arbeitsplatzes im Jahr 2011 übergibt der Arbeitnehmer seine Lohnsteuerkarte 2010 dem neuen Arbeitgeber.

Die Kommunikation zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und den Finanzämtern wird auf diese Weise beschleunigt und erspart Zeit, Wege und Schriftwechsel.

Bei Verlust oder Zerstörung der Lohnsteuerkarte 2010 stellt das Finanzamt für das Jahr 2011 eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind Schulabgänger, die im Jahr 2011 eine Ausbildung beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen.

Ab 2011 gehen auch die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Änderung der Lohnsteuerkarten hinsichtlich von Lohnsteuerabzugsmerkmalen von den Gemeinden auf die Finanzämter über.

Sollten Arbeitnehmer also Fragen und Änderungswünsche im Hinblick auf Ihre Lohnsteuermerkmale für den monatlichen Steuerabzug durch ihren Arbeitgeber (zum Beispiel Steuerklassenwechsel, Geburt eines Kindes, Kircheneintritt) haben, sind diese Fragen bereits ab dem 1. November 2010 an das zuständige Wohnsitzfinanzamt zu richten.

Für weitere Fragen, die sich hierzu ergeben, wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Finanzamt.

Auskünfte erhalten Sie
  • beim Finanzamt Bochum-Mitte, Castroper Straße 40 bis 42 in 44791 Bochum,
    Telefon-Nummer: 0234 / 514 0
  • beim Finanzamt Bochum-Süd, Königsallee 21 in 44789 Bochum,
    Telefon-Nummer: 0234 / 3337 0
Informationen zu der Thematik können auch den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen entnommen werden.


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