Reisepass
Inhaltsverzeichnis
Unterlagen zur Beantragung eines Reisepasses
Zur Beantragung eines Reisepasses benötigen Sie:
- Ihren alten Reisepass, auch wenn er abgelaufen ist , oder
- Ihren Kinderausweis, Kinderreisepass oder
- Ihren Personalausweis,
- ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild,
- gegebenenfalls den Nachweis zur Führung eines Doktorgrades.
Sollten Sie nicht über ein Lichtbild verfügen, steht Ihnen im Bürgerbüro Mitte (Rathaus) ein Fotoautomat zur Verfügung. Ihr Bild kann vom Fotoautomaten aus auch direkt auf digitalem Wege an die Sachbearbeitung für die Verwendung im Ausweis-/Passantrag übermittelt werden. Sofern Sie dies wünschen, folgen Sie einfach den entsprechenden Hinweisen bei der Bildaufnahme in der Fotokabine.
Ist Ihr alter Reisepass verloren gegangen oder gestohlen worden und können Sie sich daher nicht ausweisen, empfiehlt sich ein vorheriges (auch telefonisches) Beratungsgespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einem der Bürgerbüros.
Auskünfte erhalten Sie unter 0234 / 910-1950.
Um einen Reisepass selbst beantragen zu können, müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ihren Reisepass müssen Sie wegen der Prüfung der Identität, Leistung Ihrer Unterschrift und Fingerabdrücke persönlich beantragen. Sie können sich dabei nicht vertreten lassen.
Das Ausfüllen des Antrages übernimmt in Ihrem Beisein die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros
Der Reisepass wird nach Ihrer Antragstellung bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt.
Gültigkeitsdauer:- für Personen unter 24 Jahren - sechs Jahre
- für Personen über 24 Jahren - zehn Jahre.
Weitere wichtige Informationen über weitere Antragformalitäten bei Personen unter 18 Jahren, bitte die besonderen Hinweise und Erläuterungen zum Kinderreisepassantrag und Passantrag für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres entnehmen.Von Kindern, die noch nicht sechs Jahre alt sind, sind keine Fingerabdrücke im Reisepass zu erfassen.
Unterlagen zur Beantragung eines Kinderreisepasses
- die Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde des Kindes, wenn das Kind im Ausland geboren wurde, bei erstmaliger Beantragung eines Kinderreisepasses
- ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
- den alten Kinderausweis oder Kinderreisepass (wenn vorhanden).
Das Ausfüllen des Antrages übernimmt in Ihrem Beisein Ihr Bürgerbüro.
Gültigkeitsdauer:- sechs Jahre, maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
- eine Verlängerung bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ist möglich
Zur Beantragung eines Passes / Kinderreisepasses für Minderjährige muss zur Prüfung der Identität der gesetzliche Vertreter (Eltern, Pflegeeltern, Vormund) bei der Meldebehörde persönlich erscheinen.
Der Antrag kann aber auch durch einen Erklärungsboten überbracht werden.
In diesem Fall muss der Antrag jedoch vom gesetzlichen Vertreter (siehe nachfolgende Ausführungen) unterschrieben sein und
allen formalen Anforderungen entsprechen.
Der Erklärungsbote muss neben den nachfolgend beschriebenen Unterlagen zusätzlich eine Vollmacht des/der gesetzlichen Vertreter(s) vorlegen, aus der sich ergibt, dass er zur Überbringung des Antrages ermächtigt ist.
Weitere und wichtige Informationen über weitere Antragformalitäten bitte den besonderen Hinweisen und Erläuterungen zum Kinderreisepassantrag und Passantrag für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres entnehmen.Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte in diesen Fällen vor Antragstellung Rücksprache mit dem Bürgerbüro-Mitte gehalten werden.
Rückfragen können unter der Telefonnummer 0234 / 910-1950 beantwortet werden.
Auf Wunsch können die erforderlichen
Vordrucke übersandt oder selbst gedruckt werden.
Kinder müssen bei der Antragstellung - unabhängig vom Alter - immer anwesend sein. Ab dem 10. Lebensjahr besteht eine Pflicht zur Unterschriftsleistung im Kinderreisepass / Pass.
Kinderreisepässe enthalten keine Fingerabdrücke.
Wichtiger Hinweis bei Kindern ab dem 12. Lebensjahr:Sollte in der Zeit vom 12. bis 16. Lebensjahr ein Ausweisdokument benötigt werden, kann ein Personalausweis (ab dem 16. Lebensjahr besteht eine Personalausweispflicht, wenn kein gültiger Pass vorhanden ist) oder Reisepass ausgestellt werden.
Kinderausweise wurden bis zum 31. Dezember 2005 ausgestellt und ab dem 1. Januar 2006 durch den Kinderreisepass ersetzt. Kinderausweise behalten Ihre Gültigkeit, können jedoch nicht mehr verlängert werden.
Weitere Informationen über Reisepässe, Kinderreisepässe und Personalausweise können Sie auch den Internetseiten des
Bundesministeriums des Innern entnehmen.
Welche Anforderungen werden an ein biometrisches Lichtbild gestellt?
PassbilderMit der Einführung des elektronischen Reisepasses ("ePass") werden erhöhte Anforderungen an die Qualität der Passbilder gestellt. Die für den Pass vorzulegenden Fotos müssen biometrietauglich sein, das heißt, sie müssen unter anderem folgende Kriterien erfüllen:
Format- Bildgröße im Hochformat in der Größe von 35 mal 45 Millimeter
- Gesichtshöhe (vom Kinn bis zum Haaransatz): 32 bis 36 Millimeter
Kopfposition- Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt)
- Frontalaufnahme
- Gesichtsausdruck muss neutral sein (nicht lachen)
- Lippen geschlossen
Augen und Blickrichtung- Augen offen und deutlich sichtbar
Ausleuchtung- Ausleuchtung gleichmaßig (keine Schatten)
- Keine Reflektion im Gesichtsbereich
HintergrundHauttöne- Natürliche Hauttöne
- Keine Knicke und Verunreinigungen
Brillenträger- Augen erkennbar und nicht verdeckt
KopfbedeckungZu den bereits genannten Anforderungen werden noch weitere Kriterien an die Passbilder gestellt. Diese prüfen die Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter in den Bürgerbüros mittels einer
Foto-Mustertafel sowie einer Passbild-Schablone.
AusnahmefälleAbweichungen hiervon sind nur in den gesetzlich zugelassenen Fällen möglich, wie bei Kindern (
siehe Übersicht) oder aus medizinischen Gründen (Augenklappe, Tragen getönter Brillengläser bei Augenkrankheiten, schwere Unfallfolgen / Krankheitsfolgen et cetera)
Weitere HinweiseSollten Sie nicht über ein Lichtbild verfügen, steht Ihnen im Bürgerbüro Mitte (Rathaus) auch ein Fotoautomat zur Verfügung.Umfassende Informationen und Antworten auf häufige Fragen erhalten Sie auch auf der Internetseite der
Bundesdruckerei dort unter "Bürgerservice".
Biometrietaugliche Passbilder für Reisepässe können auch für Bundespersonalausweise verwendet werden. Ab dem 1. November 2010 sind ausschließlich biometrietaugliche Passbilder für Personalausweise und Reisepässe zu verwenden.
Besondere Hinweise und Erläuterungen zum Reisepass / Kinderreisepass
Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensalters ist grundsätzlich die Zustimmung der Personensorgeberechtigten (in der Regel die Eltern, Pflegeeltern oder Vormund) erforderlich.
Eltern verheiratetDas bedeutet, dass der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder und Jugendliche verheirateter Eltern von beiden Elternteilen zu unterschreiben ist.
Bei gemeinsamer Vorsprache der Eltern müssen sich diese durch Personalausweise oder Reisepässe ausweisen können.
Die Antragstellung kann auch durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird und Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe nicht bestehen.
In diesem Fall müssen von dem vorsprechenden Elternteils ebenfalls neben dem eigenen Personalausweis / Reisepass des nicht erschienen Elternteils
und eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden.
Eltern geschieden / nicht verheiratetBei Eltern (geschieden, unverheiratet), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die nicht nur vorübergehend getrennt leben, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratet minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.
In diesen Fällen bedarf es einer Zustimmung des anderen Elternteils nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Bei Zweifeln kann die Passbehörde auch das Einverständnis des anderen Elternteils verlangen.
Steht die elterliche Sorge einem Elternteil allein zu, ist dieser zu rAntragstellung allein berechtigt.
ErklärungsboteDer Antrag kann aber auch durch einen Erklärungsboten (zum Beispiel Großeltern oder sonstige Verwandte des minderjährigen Kindes), wenn die Eltern aus Zeitgründen nicht selbst den Antrag bei der Passbehörde abgeben können, überbracht werden.
In diesem Fall muss der Antrag jedoch vom gesetzlichen Vertreter (siehe nachfolgende Ausführungen) unterschrieben sein und
allen formale Anforderungen entsprechen.
Der Erklärungsbote muss neben den nachfolgend beschriebenen Unterlagen zusätzlich eine Vollmacht des / der gesetzlichen Vertreter(s) vorlegen, aus der sich ergibt, dass er zur Überbringung des Antrages ermächtigt ist.
Familienpflege / Vormund / PflegerFür minderjährige Personen, die in Familienpflege leben, kann allein die Pflegeperson die Ausstellung eines Passes / Kinderreisepasses beantragen, wenn ihr das Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen hat (§ 1630 Absatz 1 BGB). Zum Nachweis ist die Entscheidung des Familiengerichts vorzulegen.
Ist für die minderjährige Person ein Vormund oder Pfleger für Angelegenheiten der Aufenthaltsbestimmung bestellt, kann nur dieser den Antrag stellen. Bei seiner Vorsprache ist die Bestallungsurkunde vorzulegen.
Ausstellungsdauer und Lieferzeiten
Ein neuer Reisepass kann bereits vor Ablauf der Gültigkeit des alten Reisepasses ausgestellt werden.
Reisepässe müssen bei der Bundesdruckerei Berlin bestellt werden. In der Regel beträgt die Ausstellungsdauer etwa vier bis fünf Wochen. In den Wochen vor Ferien müssen Sie mit Verzögerungen rechnen.
Da diese Lieferzeit nicht garantiert werden kann, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Beginn der Reise einen neuen Reisepass zu beantragen.
Kinderreisepässe werden durch die Passbehörde sofort ausgestellt.
Die aktuellen Lieferzeiten können unter 0234 / 910-19 50 erfragt werden.
Sie benötigen einen Expresspass?
Reicht der Zeitraum für die Beantragung eines Reisepasses (in der Regel circa vier bis fünf Wochen) nicht aus, kann gegen eine erhöhte
Gebühr bei der Bundesdruckerei Berlin auch ein Expresspass beantragt werden. Die Lieferdauer eines Expressreisepasses beträgt in der Regel fünf Werktage.
Auch beim Expresspass kann eine vorzeitige Lieferung bis zum Reiseantritt
nicht garantiert werden.
Es ist in einem solchen Notfall zu empfehlen sich mit dem Bürgerbüro Mitte in Verbindung zu setzen.
Weitere Fragen zum Expresspass können unter 0234 / 910-19 50 beantwortet werden.
Sie benötigen einen vorläufigen Pass?
Ein vorläufiger Reisepass wird nur in
begründeten Einzelfällen ausgestellt.
Voraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie
sofort einen Pass benötigt. Die Notwendigkeit eines vorläufigen Reisepasses ist vom Passbewerber zu
belegen.
Die Passbehörde entscheidet abschließend, ob die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses begründet ist. Der vorläufige Reisepass wird durch die Passbehörde sofort ausgestellt.
Sie benötigen einen Zweitpass?
Grundsätzlich darf jede(r) Deutsche nur
einen Reisepass, Kinderreisepass, vorläufigen Reisepass oder amtlichen Pass der Bundesrepublik Deutschland besitzen.
In
begründeten Fällen kann ein zweiter Pass ausgestellt werden. In diesen Fällen ist durch Vorlage von Unterlagen (zum Beispiel Flugticket, Briefwechsel mit Geschäftspartnern, Visabeschaffung, und andere) die Tatsache zu belegen.
Fragen zum Zweitpass können unter 0234 / 910-19 50 beantwortet werden.
Verlängerung eines Kinderreisepasses
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses bis zum 12. Lebensjahr des Kindes ist ausschließlich
vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zulässig.
Bei der Beantragung der Verlängerung des Kinderreisepasses sind die Antragsregularien unter dem Punkt:
Besondere Hinweise und Erläuterungen zum Kinderreisepass zu beachten.
Einreisebestimmungen anderer Länder
Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und anderer ausländischer Staaten
Welche Dokumente zur Einreise in andere Staaten benötigt werden, hängt von den Einreisebestimmungen des Zielreiselandes ab.
Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen der EU-Mitgliedsstaaten und anderer ausländischer Staaten.
Hierüber haben sich Reisende bei den Behörden des Zielstaates selbst zu erkundigen!Da zum Beispiel der Kinderreisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird, empfiehlt es sich für Reisende, sich rechtzeitig vor dem Beginn eine Reise entsprechend zu informieren.
Weitere Informationen enthalten die Internetseiten des Auswärtigen Amtes:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.htmlGebühren
(Stand: 1. August 2010)
Arten der Dienstleistungen / Reisepässe
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Person unter 24 Jahre, Gültigkeit 6 Jahre, Pass mit 32 Seiten
| 37,50 Euro
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Person unter 24 Jahre, Gültigkeit 6 Jahre, Pass mit 48 Seiten
| 59,50 Euro
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Person unter 24 Jahre, Gültigkeit 6 Jahre, Pass mit 32 Seiten, Expresslieferung
| 69,50 Euro
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Person unter 24 Jahre, Gültigkeit 6 Jahre, Pass mit 48 Seiten, Expresslieferung
| 91,50 Euro
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Person über 24 Jahre, Gültigkeit 10 Jahre, Pass mit 32 Seiten
| 59,00 Euro
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Person über 24 Jahre, Gültigkeit 10 Jahre, Pass mit 48 Seiten
| 81,00 Euro
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Person über 24 Jahre, Gültigkeit 10 Jahre, Pass mit 32 Seiten, Expresslieferung
| 91,00 Euro
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Person über 24 Jahre, Gültigkeit 10 Jahre, Pass mit 48 Seiten, Expresslieferung
| 113,00 Euro
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Vorläufiger Reisepass
| 26,00 Euro
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Kinderreisepass
| 13,00 Euro
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Verlängerung der Gültigkeit des Kinderreisepasses
| 6,00 Euro
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Änderung eines Reisepasses (Wohnortänderung)
| 6,00 Euro
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Vordrucke