Meldeangelegenheiten
Inhaltsverzeichnis
Sie ziehen nach Bochum (Anmeldung)
Sie benötigen
- Lichtbildausweis (Personalausweis / Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass)
- Ein Anmeldeformular wird nicht mehr benötigt.
Ausnahme:
Bei Anmeldungen durch Dritte: Vordruck "Anmeldung bei der Meldebehörde"
(Liegt in den Bürgerbüros aus oder kann aus dem Internet ausgedruckt werden. Den Vordruck erhalten Sie kostenlos.)
Bei einer Anmeldung durch Dritte benötigen Sie eine Vollmacht. (siehe Merkblatt)
- Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers und / oder Mietvertrag und Abmeldebestätigung der bisherigen Meldebehörde nicht erforderlich.
Die Anmeldung ist
innerhalb einer Woche nach Einzug in die neue Wohnung in einem der Bürgerbüros vom Meldepflichtigen oder einem Bevollmächtigten vorzunehmen.
Eine Anmeldung über Internet ist rechtlich zwar zugelassen, jedoch zur Zeit aus technischen
Gründen nicht möglich.
Sie ziehen innerhalb Bochums um (Anmeldung)
Sie benötigen:
- Lichtbildausweis (Personalausweis / Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass)
- ein Anmeldeformular wird nicht mehr benötigt.
Ausnahme:
Bei Anmeldungen durch Dritte: Vordruck "Anmeldung bei der Meldebehörde"
(Liegt in den Bürgerbüros aus oder kann aus dem Internet ausgedruckt werden. Den Vordruck erhalten Sie kostenlos.)
Bei einer Anmeldung durch Dritte benötigen Sie eine Vollmacht. (siehe Merkblatt)
- Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers und / oder Mietvertrag nicht mehr erforderlich.
Die Anmeldung ist
innerhalb einer Woche nach Einzug in die neue
Wohnung in einem der Bürgerbüros vom Meldepflichtigen oder einem
Bevollmächtigten vorzunehmen.
Eine Anmeldung über Internet ist rechtlich zwar zugelassen, jedoch zur Zeit aus technischen
Gründen nicht möglich.
Sie ziehen aus Bochum fort (Abmeldung)
Eine Abmeldung ist nur noch erforderlich, wenn eine Wohnung aufgegeben und
keine neue Wohnung im Inland bezogen wird.
Hierbei handelt es sich um
zwei Fallkonstellationen:
a) Aufgabe der Wohnung im Inland und Wegzug ins Ausland
undb) Aufgabe einer Wohnung als
Inhaber von mehreren Wohnungen.
Beispiel:
- Bochumer Nebenwohnung wird aufgegeben und auswärtige Hauptwohnung wird alleinige Wohnung.
- Bochumer Hauptwohnung wird aufgegeben und auswärtige Nebenwohnung wird alleinige Wohnung.
Dann benötigen Sie
- Lichtbildausweis (Personalausweis / Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass)
- Ein Abmeldeformular wird nicht mehr benötigt.
Ausnahme:
Bei Abmeldungen durch Dritte: Vordruck "Abmeldung bei der Meldebehörde" (Liegt in den Bürgerbüros aus oder kann aus dem Internet ausgedruckt werden. Den Vordruck erhalten Sie kostenlos.)
Bei einer Abmeldung durch Dritte benötigen Sie eine Vollmacht. (siehe Merkblatt)
Die Abmeldung ist innerhalb einer Woche nach dem Auszug aus der Wohnung
in einem der Bürgerbüros vom Meldepflichtigen oder einem Bevollmächtigten
vorzunehmen.
Die Abmeldebestätigung, die wir Ihnen ausstellen, benötigen Sie gegebenenfalls für die
Anmeldung an Ihrem neuen ausländischen Wohnort.
Den Abmeldevordruck können Sie uns allerdings auch per Post zusenden.
Die Abmeldebestätigung wird Ihnen dann ebenfalls per Post nachgesandt.
Unsere Postanschrift ist:
Stadt Bochum
Rathaus
Bürgerbüro
44777 Bochum
Eine Abmeldung über Internet ist rechtlich zwar zugelassen, jedoch zur Zeit aus technischen
Gründen nicht möglich.
Bei einem "normalen" Umzug innerhalb des Bundesgebietes, also zum Beispiel Aufgabe einer Wohnung in Bochum und Bezug einer Wohnung zum Beispiel in Dortmund, entfällt die Abmeldung.
Ausfüllen und Abgabe von Anmeldungen / Abmeldungen durch Dritte
Die
Abgabe des Meldescheins muss vom Meldepflichtigen
selbst vorgenommen werden. Er kann sich hierzu durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Die
Abgabe des
vom Meldepflichtigen ausgefüllten Meldescheins bei der Meldebehörde kann
auch mit formloser Vollmacht des Meldepflichtigen, gegebenenfalls einer Person mit Betreuungsvollmacht, durch Dritte erfolgen. (siehe
Merkblatt)
Die alleinige Vorlage eines Ausweises beziehungsweise Passes (zum Nachweis einer Vollmacht) reicht nicht mehr aus.
Sie ändern den Wohnungsstatus (Erklärung zur Änderung der Hauptwohnung)
Sie benötigen
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass)
(Wird im
Rahmen der Sachbearbeitung von den Bürgerbüros oder kann aus dem Internet ausgedruckt werden).
Eine Änderung des Wohnungsstatus über Internet ist zur Zeit noch
nicht zugelassen, da wir Ihre Unterschrift auf der Statuserklärung benötigen.
Sie erteilen Ihre Einwilligung zur Weitergabe beziehungsweise widersprechen der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten
Sie benötigen
Eine Einwilligung zur Weitergabe beziehungsweise Widerspruch der Weitergabe Ihrer persönlichen
Daten über Internet ist zur Zeit noch nicht zugelassen, da wir Ihre
Unterschrift auf der Statuserklärung benötigen.
Sie haben ein gebührenfreies Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer
nach dem Meldegesetz erhobenen Daten (Vorname und Familienname, gegebenenfalls Doktorgrad,
Anschrift) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
im Zusammenhang mit Parlamentswahlen und Kommunalwahlen (§ 35 Abs. 1 MG NW),
an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden
sowie mit Bürgerentscheiden (§ 35 Abs. 2 MG NW).
Auskunft über Ehejubiläen und Altersjubiläen darf die Meldebehörde Mitgliedern
parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und
Rundfunkt nur nach Ihrer Einwilligung erteilen (§ Abs. 3 MG NW).
Soweit die Datenweitergabe einer Einwilligung bedarf, können Sie diese
verweigern beziehungsweise eine von Ihnen erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung
für die Zukunft widerrufen.
Von Ihren Widerspruchsrechten und der Möglichkeit von Einwilligungen
können Sie bei der Anmeldung durch Erklärung auf diesem Formular
oder zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen. Für Familienangehörige
erhalten Sie auf Wunsch weitere Formulare. Die Erklärungen können auch
formlos abgegeben werden.
Melderegisterauskünfte
Schriftliche Melderegisterauskunftsersuchen werden nur vom Bürgerbüro
im Rathaus, Willy-Brandt-Platz 2-4, erteilt. Mündliche
Auskunftsersuchen werden in allen Bürgerbüros und
Bezirksverwaltungsstellen bearbeitet.
Wenn Sie häufiger eine größere Anzahl an Auskünften benötigen, können Sie diese auch in elektronischer Form über das Internet erhalten. Hierzu benötigen Sie einen Zugang, den Sie über den nachstehenden Link beantragen können. Die Nutzung des Verfahrens ist kostenfrei. Für eine elektronisch erzeugte Melderegisterauskunft beträgt die Verwaltungsgebühr 4,00 Euro. Zur Abrechnung der erteilten Auskünfte erhalten Sie in regelmäßigen Zeitabständen eine detaillierte Rechnung.
Einfache Melderegisterauskunft (
Gebühr)
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage können Sie Auskunft über folgende Daten einer im Melderegister gespeicherten erhalten:
- Vorname und Familienname
- Anschrift
- Doktorgrad
Erweiterte Melderegisterauskunft (
Gebühr)
Wird von der auskunftsuchenden Person ein rechtliches oder berechtigtes
Interesse glaubhaft gemacht, darf das Bürgerbüro eine erweiterte
Melderegisterauskunft erteilen, die je nach Art der Anfrage folgende Daten
zusätzlich umfassen kann:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vornamen und Familiennamen
- Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Einzugs und Auszugs
- gesetzlicher Vertreter
- Sterbetag und Sterbeort.
Selbstauskünfte
Jede Person, die in Bochum gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos
eine mündliche oder schriftliche Auskunft aller Daten zu erhalten, die über
sie im Melderegister gespeichert sind.
Aufenthaltsbescheinigung oder Meldebescheinigung
(
Gebühr)
(Auch Lebensbescheinigung, Rentenbescheinigung oder Haushaltsbescheinigung)
Mitzubringen ist ein Lichtbildausweis
(Personalausweis / Reisepass / Kinderausweis).