Meldeangelegenheiten
Inhaltsverzeichnis
Sie ziehen nach Bochum (Anmeldung)
Sie benötigen
- Lichtbildausweis
(Personalausweis / Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass)
- Ein
Anmeldeformular wird nicht mehr benötigt.
Ausnahme:
Bei Anmeldungen durch Dritte: Vordruck "Anmeldung bei der Meldebehörde"
(Liegt in den Bürgerbüros aus oder kann aus dem Internet ausgedruckt
werden. Den Vordruck erhalten Sie kostenlos.)
Bei einer Anmeldung durch Dritte benötigen Sie eine Vollmacht. (siehe Merkblatt)
- Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers und / oder
Mietvertrag und Abmeldebestätigung der bisherigen Meldebehörde nicht erforderlich.
Die
Anmeldung ist
innerhalb einer Woche nach Einzug in die neue
Wohnung in einem der Bürgerbüros vom Meldepflichtigen oder einem
Bevollmächtigten vorzunehmen.
Eine Anmeldung über Internet ist rechtlich zwar zugelassen, jedoch zur
Zeit aus technischen
Gründen nicht möglich.
Sie ziehen innerhalb Bochums um (Anmeldung)
Sie benötigen:
- Lichtbildausweis
(Personalausweis / Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass)
- ein
Anmeldeformular wird nicht mehr benötigt.
Ausnahme:
Bei Anmeldungen durch Dritte: Vordruck "Anmeldung bei der Meldebehörde"
(Liegt in den Bürgerbüros aus oder kann aus dem Internet ausgedruckt
werden. Den Vordruck erhalten Sie kostenlos.)
Bei einer Anmeldung durch Dritte benötigen Sie eine Vollmacht. (siehe Merkblatt)
- Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers und / oder
Mietvertrag nicht mehr erforderlich.
Die Anmeldung ist
innerhalb einer Woche nach Einzug in die neue
Wohnung in einem der Bürgerbüros vom Meldepflichtigen oder einem
Bevollmächtigten vorzunehmen.
Eine Anmeldung über Internet ist rechtlich zwar zugelassen, jedoch zur
Zeit aus technischen
Gründen nicht möglich.
Sie ziehen aus Bochum fort (Abmeldung)
Eine Abmeldung ist nur noch erforderlich, wenn eine Wohnung aufgegeben
und
keine neue Wohnung im Inland bezogen wird.
Hierbei
handelt es sich um
zwei Fallkonstellationen:
a) Aufgabe
der Wohnung im Inland und Wegzug ins Ausland
undb)
Aufgabe einer Wohnung als
Inhaber von mehreren Wohnungen.
Beispiel:
- Bochumer Nebenwohnung wird aufgegeben
und auswärtige Hauptwohnung wird alleinige Wohnung.
- Bochumer
Hauptwohnung wird aufgegeben und auswärtige Nebenwohnung wird alleinige
Wohnung.
Dann benötigen Sie
- Lichtbildausweis
(Personalausweis / Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass)
- Ein
Abmeldeformular wird nicht mehr benötigt.
Ausnahme:
Bei Abmeldungen durch Dritte: Vordruck "Abmeldung bei der Meldebehörde"
(Liegt in den Bürgerbüros aus oder kann aus dem Internet ausgedruckt
werden. Den Vordruck erhalten Sie kostenlos.)
Bei einer Abmeldung durch Dritte benötigen Sie eine Vollmacht. (siehe Merkblatt)
Die Abmeldung ist
innerhalb einer Woche nach dem Auszug aus der Wohnung
in einem der Bürgerbüros vom Meldepflichtigen oder einem
Bevollmächtigten
vorzunehmen.
Die Abmeldebestätigung, die wir Ihnen ausstellen, benötigen Sie
gegebenenfalls für die
Anmeldung an Ihrem neuen ausländischen Wohnort.
Den Abmeldevordruck können Sie uns allerdings auch per Post zusenden.
Die Abmeldebestätigung wird Ihnen dann ebenfalls per Post nachgesandt.
Unsere Postanschrift ist:
Stadt Bochum
Rathaus
Bürgerbüro
44777 Bochum
Eine Abmeldung über Internet ist rechtlich zwar zugelassen, jedoch zur
Zeit aus technischen
Gründen nicht möglich.
Bei einem "normalen" Umzug innerhalb des Bundesgebietes, also zum
Beispiel Aufgabe einer Wohnung in Bochum und Bezug einer Wohnung
zum Beispiel in Dortmund, entfällt die Abmeldung.
Ausfüllen und Abgabe von Anmeldungen / Abmeldungen durch Dritte
Die
Abgabe des Meldescheins muss vom Meldepflichtigen
selbst vorgenommen
werden. Er kann sich hierzu durch eine bevollmächtigte Person vertreten
lassen.
Die
Abgabe des
vom Meldepflichtigen ausgefüllten
Meldescheins bei der Meldebehörde kann
auch mit formloser Vollmacht
des Meldepflichtigen, gegebenenfalls einer Person mit
Betreuungsvollmacht, durch Dritte erfolgen. (siehe
Merkblatt)
Die alleinige Vorlage
eines Ausweises beziehungsweise Passes (zum Nachweis einer Vollmacht)
reicht nicht mehr aus.
Sie ändern den Wohnungsstatus (Erklärung zur Änderung der Hauptwohnung)
Sie benötigen
- Lichtbildausweis
(Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass)
(Wird im
Rahmen der Sachbearbeitung von den Bürgerbüros oder kann aus dem
Internet ausgedruckt werden).
Eine Änderung des Wohnungsstatus über Internet ist zur Zeit noch
nicht zugelassen, da wir Ihre Unterschrift auf der Statuserklärung
benötigen.
Sie erteilen Ihre Einwilligung zur Weitergabe beziehungsweise widersprechen der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten
Auskunft über Ehejubiläen und Altersjubiläen darf die Meldebehörde Mitgliedern parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk nur nach Ihrer Einwilligung erteilen (§ 35 Absatz 3 MG NW).
Soweit die Datenweitergabe einer Einwilligung bedarf, können Sie diese verweigern beziehungsweise eine von Ihnen erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sie haben außerdem ein Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Meldegesetz erhobenen Daten (Vorname und Familienname, gegebenenfalls Doktorgrad, Anschrift) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlamentswahlen und Kommunalwahlen (§ 35 Absatz 1 MG NW), an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden (§ 35 Absatz 2 MG NW).
Sie benötigen
Widerspruch gegen die
Weitergabe von Daten zum freiwilligen Wehrdienst nach dem
Wehrrechtsänderungsgesetz in Verbindung mit dem Melderechtsrahmengesetz
NW (MRRG NRW) im Zuge der Anmeldung in BochumPersonenkreis:
Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und die im nächsten Jahr volljährig werden.
Die Meldebehörde übermittelt nach § 58 Absatz 1 Wehrpflichtgesetz (WPflG) Ihren Familiennamen, Vornamen und Ihre Anschrift dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über die Tätigkeiten in den Streitkräften an Sie , wenn Sie dem nicht gemäß § 18 Absatz 7 Melderechtsrahmengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen widersprochen haben.
Falls der Datenübermittlung nicht bis spätestens 30. September 2011 im Bürgerbüro-Mitte innerhalb der Öffnungszeit widersprochen wurde, werden die oben genannten Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung übermittelt.
Sie benötigen:
Weitere Informationen:
Von den genannten Widerspruchsrechten und den Möglichkeiten von Einwilligungen können Sie bei der Anmeldung Gebrauch machen. Vordrucke werden Ihnen durch die Sachbearbeiter/-innen des Bürgerbüros ausgehändigt. Sofern Sie zu einem späteren Zeitpunkt von Ihrem Widerspruchsrecht beziehungsweise von Ihrer Möglichkeit zur Einwilligung Gebrauch machen möchten, können Sie unter den oben bereitgestellten Links einen entsprechenden Vordruck ausdrucken und ausgefüllt an das Bürgerbüro Mitte, 44777 Bochum übersenden. Die Erklärungen können auch formlos abgegeben werden.
Die Übermittlung einer Einwilligung zur Weitergabe beziehungsweise eines Widerspruchs gegen die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten über das Internet ist zur Zeit noch nicht möglich.
Melderegisterauskünfte
Schriftliche Melderegisterauskunftsersuchen werden nur vom Bürgerbüro
im Rathaus, Willy-Brandt-Platz 2-4, erteilt. Mündliche
Auskunftsersuchen werden in allen Bürgerbüros und
Bezirksverwaltungsstellen bearbeitet.
Wenn Sie häufiger eine
größere Anzahl an Auskünften benötigen, können Sie diese auch in
elektronischer Form über das Internet erhalten. Hierzu benötigen Sie
einen Zugang, den Sie über den nachstehenden Link beantragen können. Die
Nutzung des Verfahrens ist kostenfrei. Für eine elektronisch erzeugte
Melderegisterauskunft beträgt die Verwaltungsgebühr 4,00 Euro. Zur
Abrechnung der erteilten Auskünfte erhalten Sie in regelmäßigen
Zeitabständen eine detaillierte Rechnung.
Einfache
Melderegisterauskunft (
Gebühr)
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage können Sie Auskunft über
folgende Daten einer im Melderegister gespeicherten Person erhalten:
- Vorname und Familienname
- Anschrift
- Doktorgrad
Erweiterte
Melderegisterauskunft (
Gebühr)
Wird von der auskunftsuchenden Person ein rechtliches oder berechtigtes
Interesse glaubhaft gemacht, darf das Bürgerbüro eine erweiterte
Melderegisterauskunft erteilen, die je nach Art der Anfrage folgende
Daten
zusätzlich umfassen kann:
- Tag und Ort der
Geburt
- frühere Vornamen und Familiennamen
- Familienstand
(nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten
- frühere
Anschriften
- Tag des Einzugs und Auszugs
- gesetzlicher
Vertreter
- Sterbetag und Sterbeort.
Selbstauskünfte
Jede Person, die in Bochum gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos
eine mündliche oder schriftliche Auskunft aller Daten zu erhalten, die
über
sie im Melderegister gespeichert sind.
Aufenthaltsbescheinigung oder Meldebescheinigung
(
Gebühr)
(Auch Lebensbescheinigung,
Rentenbescheinigung oder Haushaltsbescheinigung)
Mitzubringen ist ein Lichtbildausweis
(Personalausweis / Reisepass / Kinderausweis).