
Aus diesem Grunde werden alle Betriebe und Einrichtungen kontrolliert, in denen Arzneimittel und Betäubungsmittel sowie Gefahrstoffe an den Endverbraucher gelangen.
Bei den zu überprüfenden Einrichtungen handelt es sich zum Beispiel um:
Es werden die Erlaubnisse und Genehmigungen erteilt, die für den Verkehr mit Arzneimitteln und Gefahrstoffen im Einzelhandel erforderlich sind.
Auch die Berufsanerkennungen werden erteilt für die:
Sachkenntnis zur Berufsausübung als Pharmaberater
Beratend tätig sind wir bei allen Fragen zu:
Aktuelles, Wichtiges und Interessantes rund um Arzneimittelsicherheit und Sozialpharmazie
Für weitere Informationen gelangen Sie hier zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.