Ich möchte die Jägerprüfung ablegen
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um an
der Jägerprüfung teilnehmen zu können?
- Teilnehmer an der Jägerprüfung müssen zum
Zeitpunkt der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet
haben, das heißt, mindestens 16 Jahre alt sein.
- Ein Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens zwei Monate vor dem
Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der unteren
Jagdbehörde einzureichen. Dem Antrag sind beizufügen:
- ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr;
- ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von neun Millimeter. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein;
- ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannt Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nr. 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004.
Wer führt die Jägerprüfung durch?-
Die Jägerprüfung wird durchgeführt von der
Unteren Jagdbehörde der Stadt Bochum
(Ordnungsamt).
Wie erfahre ich, wann und wo die Jägerprüfung
durchgeführt wird?
-
Die Jägerprüfung findet einmal im Jahr bei der
Unteren Jagdbehörde der Stadt Bochum statt.
- In der Regel ist der Beginn der letzte Montag im
April eines jeden Jahres.
- Die genauen Termine wann und wo die Jägerprüfung
stattfindet können zu Beginn des betreffenden Jahres
bei der Unteren Jagdbehörde der Stadt Bochum, Telefon:
0234/910-36 75, erfragt werden.
- Die genauen Termine und Örtlichkeiten für die
Jägerprüfung werden spätestens drei Monate vor Beginn
der Jägerprüfung in den Bochumer Tageszeitungen
öffentlich bekanntgemacht.
- Nähere Informationen zur Jägerprüfung erteilt
neben der Unteren Jagdbehörde auch die Jägerschaft
(Kreisgruppe Bochum), die auch einen
Vorbereitungslehrgang anbietet, der in der Regel im
September des Vorjahres beginnt. Lehrgangsleiter für
die Jungjägerausbildung ist Herr Oliver Balke, Telefon: 0209 / 1 47 48 44 oder 0209 / 1 20 55 48.