Ich möchte die Fischerprüfung ablegen
Voraussetzungen:
- Mindestalter 13 Jahre
- Fristgerecht (spätestens ein Monat vor Beginn der
Prüfung) eingereichter schriftlicher und
unterschriebener Antrag (bei Minderjährigen mit der
Unterschrift des Erziehungsberechtigten)
Wer führt eine Fischerprüfung
durch?
-
Die Untere Fischereibehörde der Stadt Bochum
(Ordnungsamt)
Wie erfahre ich, wann und wo eine solche
Prüfung stattfindet?
-
Die Fischerprüfung findet bei der Unteren
Fischereibehörde der Stadt Bochum einmal im Jahr, in
der Regel Ende November, statt.
- Genaue Termine können ab Anfang September des
betreffenden Jahres beim Ordnungsamt erfragt
werden; werden aber auch rechtzeitig (spätestens
zwei Monate vor Prüfungsbeginn) in den
Tageszeitungen öffentlich bekanntgemacht.
Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung werden
von verschiedenen ortsansässigen Angelvereinen
Lehrgänge angeboten, die sehr empfehlenswert sind
im Hinblick auf eine erfolgreiche Prüfung, jedoch
keine zwingende Voraussetzung für die Zulassung zur
Fischerprüfung darstellen.
- Welche Vereine im jeweiligen Jahr Lehrgänge
anbieten und wann diese beginnen, kann entweder bei
den Vereinen selbst oder auch wiederum ab Anfang
September beim Ordnungsamt erfragt werden.