Grafik: Blauer Schriftzug - bochum.de und Bochumer Panorama.

Ich möchte die Fischerprüfung ablegen

Voraussetzungen:
  • Mindestalter 13 Jahre
  • Fristgerecht (spätestens ein Monat vor Beginn der Prüfung) eingereichter schriftlicher und unterschriebener Antrag (bei Minderjährigen mit der Unterschrift des Erziehungsberechtigten)

Wer führt eine Fischerprüfung durch?

  • Die Untere Fischereibehörde der Stadt Bochum (Ordnungsamt)

Wie erfahre ich, wann und wo eine solche Prüfung stattfindet?

  • Die Fischerprüfung findet bei der Unteren Fischereibehörde der Stadt Bochum einmal im Jahr, in der Regel Ende November, statt.
  • Genaue Termine können ab Anfang September des betreffenden Jahres beim Ordnungsamt erfragt werden; werden aber auch rechtzeitig (spätestens zwei Monate vor Prüfungsbeginn) in den Tageszeitungen öffentlich bekanntgemacht.

Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung werden von verschiedenen ortsansässigen Angelvereinen Lehrgänge angeboten, die sehr empfehlenswert sind im Hinblick auf eine erfolgreiche Prüfung, jedoch keine zwingende Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung darstellen.

  • Welche Vereine im jeweiligen Jahr Lehrgänge anbieten und wann diese beginnen, kann entweder bei den Vereinen selbst oder auch wiederum ab Anfang September beim Ordnungsamt erfragt werden.
Informationen zum Bochumer Stadtwappen

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