Aufgaben des Ausländerbüros
Einführung des neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)Ab dem 1. September 2011 wird bundesweit der "elektronische Aufenthaltstitel" (eAT) als gesondertes Dokument in Kreditkartenform mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt.
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Unsere Aufgaben im Einzelnen:Hinweis: Die nicht verlinkten Dienstleistungen werden im Internetauftritt nicht weiter beschrieben.
Für Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an das Fachamt.
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