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Landeshundegesetz und Verwaltungsvorschriften

Ansprechpersonen:

Frau Lauria, Telefon: 0234 / 910-10 30
(Hundehalter I bis Z)

Frau Rohn, Telefon: 0234 / 910-14 08
Herr Heil, Telefon: 0234 / 910-17 83
(Hundehalter A bis H)

Mit Wirkung vom 1. Januar 2003 hat das Landeshundegesetz (LHundG NRW) die Landeshundeverordnung (LHV NRW) abgelöst.

 

Der Anwendungsbereich des Landeshundegesetzes NRW umfasst

  •   Alle Hunde 

unabhängig von Rasse, Größe oder Gewicht

  •   Große Hunde 

Das sind Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreichen.

  •   Gefährliche Hunde 

Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde, sowie folgende Rassen

    1.   American Staffordshire Terrier
    2. Pitbull Terrier
    3. Staffordshire Bullterrier
    4. Bullterrier

und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

  •   Hunde bestimmter Rassen 
    1. Alano
    2. American Bulldog
    3. Bullmastiff
    4. Mastiff
    5. Mastino Espanol
    6. Mastino Napolitano
    7. Fila Brasileiro
    8. Dogo Argentino
    9. Rottweiler
    10. Tosa Inu

und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzung mit anderen Hunden.

 

Gemäß § 21 LHundG NRW gelten wirksame ordnungsbehördliche Erlaubnisse und Entscheidungen zur Befreiung von der Maulkorb- und/oder Leinenpflicht (Ausnahmegenehmigungen) nach der LHV NRW fort.

 

Sofern Sie Ihre erlaubnispflichtige und/oder meldepflichtige Hundehaltung dem Ordnungsamt nicht bereits nach der LHV NRW angezeigt haben, können Sie mit den im Formular-Center befindlichen Vordrucken

  •   Anzeige gemäß § 11 Abs. 1 des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW) über die Haltung eines großen Hundes gemäß § 8 Abs. 1 LHundG NRW

beziehungsweise

  •   Anzeige gemäß § 8 Abs. 1 des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW) über die Haltung eines Hundes und Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 4 Abs. 1 LHundG NRW für das Halten eines gefährlichen Hundes bzw. eines Hundes einer bestimmten Rasse

Ihrer ordnungsrechtlichen Anzeigepflicht nachkommen.

Informationen zum Bochumer Stadtwappen

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