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Erlaubnisse nach § 27 Sprengstoffgesetz

Ansprechpersonen:

Frau Rohn, Telefon: 0234 / 910-14 08
Herr Heil, Telefon: 0234 / 910-17 83

Die Erlaubnis berechtigt grunsätzlich zum Erwerb, Verbringen innerhalb der Bundesrepublik, zur Aufbewahrung, Verwendung und Vernichtung von Treibladungspulver im privaten Bereich. Für den gewerblichen Bereich ist die Bezirksregierung Arnsberg, Ruhrallee 1 - 3, 44139 Dortmund (ehemaliges Staatliches Amt für Arbeitsschutz Dortmund) zuständig.

Voraussetzungen

Die Antragstellerin / Der Antragsteller muss
  • die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Die Zuverlässigkeit wird durch Anfragen beim Bundeszentralregister und der zuständigen Polizei überprüft.
  • körperlich geeignet sein
  • die Fachkunde durch die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nachweisen
  • Deutscher / EG-Bürger sein (oder seinen Wohnsitz / gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens drei Jahren ununterbrochen im Geltungsbereich dieses Gesetzes gehabt haben)
  • ein berechtigtes wirtschaftliches, berufliches oder sonst begründetes Interesse am Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen oder am Erwerb nachweisen.

    Das Bedürfnis kann anerkannt werden,
    • wenn sie als Mitglied einer schießsportlichen Vereinigung mindestens sechs Monate regelmäßig und mit Erfolg am Übungsschießen teilgenommen haben. Dies ist durch eine Bestätigung der schießsportlichen Vereinigung nachzuweisen.
    • wenn Sie Inhaber eines Jagdscheines sind.
Die Antragstellerin / Der Antragsteller soll das 21. Lebensjahr vollendet haben (Ausnahmen sind auf Antrag möglich).

Verwaltungsgebühren
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Sprengstoffgesetz
    persönliches Erscheinen ist unbedingt erforderlich
    Personalausweis

    Gebühr: 36 Euro

  • Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
    persönliches Erscheinen ist unbedingt erforderlich
    Personalausweis
    Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang

    Gebühren:
    über ein Kilogramm bis 25 Kilogramm: 100 Euro
    über 25 Kilogramm bis 40 Kilogramm: 175 Euro

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Informationen zum Bochumer Stadtwappen

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