Kampfmittelbeseitigung
Ansprechpartner:Frau Rohn, Telefon: 0234 / 910-14 08
Herr Heil, Telefon: 0234 / 910-17 83
Grundsatzangelegenheiten:Herr Grobelny, Telefon: 0234 / 910-17 82
Überprüfung von BaugrundstückenAlle Bauanträge, die beim Bauordnungsamt der Stadt Bochum eingehen, werden automatisch dem Ordnungsamt zur Prüfung im Hinblick auf Kampfmittelfreiheit zugeleitet.
Das Ordnungsamt prüft zunächst, ob das Bauvorhaben ein weiteres Handlungsbedürfnis erforderlich macht. Gegebenenfalls wird eine Luftbildauswertung für den Bereich der Baumaßnahme beim "Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst Arnsberg" beantragt. Die Bearbeitungszeit für eine solche Auswertung beträgt zurzeit circa zehn Wochen.
Es empfiehlt sich daher, den Bauantrag frühzeitig zu stellen.
Das Ergebnis der Auswertung wird umgehend dem Bauordnungsamt übermittelt, das dann wiederum den Antragsteller / Bauherrn informiert.
Sollte das Ergebnis der Auswertung weitere Sicherheitsüberprüfungen erforderlich machen, werden diese als Auflage in die Baugenehmigung übernommen.
Vorgaben für weitergehende Sicherheitsüberprüfungen sind zum Beispiel:
- Flächen oder Baugruben sind dem Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) zur Sondierung über das Ordnungsamt anzumelden
- Bei Ramm- und Bohrarbeiten sind zuvor Sondierbohrungen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst vornehmen zu lassen
- Überprüfung einer möglichen Blindgängereinschlagstelle durch den KBD
Aus der Auflage ist für den Antragsteller / Bauherrn erkennbar, wie in den unterschiedlichen Fällen weiter zu verfahren ist. Bei Überprüfung einer möglichen Blindgängeinschlagstelle wird der Antragsteller / Bauherr durch das Ordnungsamt zusätzlich schriftlich ausführlich über den weiteren Verfahrensablauf informiert.
AllgemeinesGenerell ist bei Kampfmittelfunden der Staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst Arnsberg über die Feuerwehr der Stadt Bochum, Telefon: 0234 / 9 25 40 oder die Polizei Telefon: 0234 / 90 90 zu verständigen.