
Der Rat der Stadt Bochum hat am 26. März 1998 das Eingehen einer Ordnungspartnerschaft mit dem Polizeipräsidium Bochum beschlossen. Grundlage hierfür ist der Erlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. Januar 1998.
Die Ordnungspartnerschaft hat das Ziel der
Verbesserung der Sicherheit und die Stärkung des
Sicherheitsgefühls der Bevölkerung durch Beseitigung
von Gefahren im Straßenverkehr, von Brennpunkten der
Straßenkriminalität und von Angsträumen, die
insbesondere durch das öffentlich sichtbare Bild von
Vandalismus, Schmierereien und sonstige
Verwahrlosungserscheinungen sowie durch das Verhalten
von Problemgruppen (aggressives Betteln, Anpöbeln...)
begründet sind. Sie erfordern ein verstärktes Einwirken
auf die vom Bürger als bedrohlich empfundenen Vorläufer
der Kriminalität und die Beseitigung entsprechender
Symptome.
Die beteiligten Ordnungspartner wirken zusammen, um
gemeinsam - jeder im Rahmen seiner Aufgaben und
Kompetenzen - geeignete Präventionskonzepte und
Repressionsmaßnahmen, abgestimmt und auf ein
gemeinsames Ziel ausgerichtet, umzusetzen.
Hierfür haben Ordnungspartner eine gemeinsame Koordinierungsgruppe gebildet, die zu festen Terminen, aber auch bedarfsorientiert tagt. Wesentliche Aufgabe der Koordinierungsgruppe ist es, Lagebilder zu erstellen, Problemlösungen zu erarbeiten, Maßnahmen zu beschließen und im Zusammenhang hiermit, sozialpolitische und ordnungspolitische Notwendigkeiten miteinander zu vernetzen.
Die Koordinierungsgruppe hat zur Unterstützung ihrer Zielsetzungen zu unterschiedlichen Problemthemen folgende Projekte eingerichtet:
Die e-mail-Adressen erfahren Sie auf den jeweiligen Homepages der Polizei Bochum und der Stadt Bochum.