Wahltermine
Inhaltsverzeichnis
Wahlen zum Europäischen Parlament
Das Europäische Parlament ist die Vertretung der Völker und Menschen in Europa. Die Bürgerinnen und Bürger wählen ihre Abgeordneten direkt für eine Amtszeit von fünf Jahren.
Die nächste Europawahl findet
im Jahr 2014 statt.
Weitere Infos des Informationsbüros des Europäischen Parlaments
Wahlen zum Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die auf vier Jahre gewählt werden.
Die nächste Bundestagswahl findet im Jahr 2013 statt.
Weitere Infos des Bundeswahlleiters
Wahlen zum nordrhein-westfälischen Landtag
Der nordrhein-westfälische Landtag repräsentiert das Gesamtvolk des Landes Nordrhein-Westfalen. Er besteht aus den von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählten Abgeordneten und wird alle fünf Jahre gewählt.
Die nächste Landtagswahl findet
im Jahr 2015 statt.
Weitere Infos des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
Allgemeine Kommunalwahlen in nordrhein-westfälischen Städten, Gemeinden und Kreisen
Kommunalwahlen finden als verbundene Wahlen statt. Gewählt werden von den Bürgerinnen und Bürgern in direkter Wahl für die Dauer von fünf Jahren in kreisfreien Städten der Rat und die Bezirksvertretungen, in kreisangehörigen Gemeinden der Rat und der Kreistag.Der Rat ist für alle Angelegenheiten der Stadtverwaltung zuständig und entscheidet über die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll. Die Aufgaben der Bezirksvertretungen werden in der Gemeindeordnung geregelt und umfassen die Belange, die nicht über die Stadtbezirksgrenzen hinausgehen.
Die nächste Wahl des Rates und der Bezirksvertretungen findet
im Jahr 2014 statt.
Weitere Infos des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters
Die (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister und die Landrätinnen und Landräte werden von den Bürgerinnen und Bürgern für die Dauer von sechs Jahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Kandidatin oder der Kandidat ist gewählt, die oder der die meisten gültigen Stimmen erhalten hat.
Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister repräsentiert die Stadt, leitet die Stadtverwaltung und ist damit Vorgesetzte/Vorgesetzter aller dort Beschäftigten.
Die nächste Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters findet
im Jahr 2015 statt.
Weitere Infos des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
Wahl des Ausschusses für Migration und Integration
Als kommunales Gremium der Migrationsvertretung wurde in Bochum anstelle des Ausländerbeirats der Ausschuss für Migration und Integration eingerichtet. Die grundsätzliche Aufgabe des Ausschusses besteht darin, die Interessen der ausländischen Bevölkerung zu vertreten. Die Mitglieder des Ausschusses werden von der ausländischen Bevölkerung für die Dauer der Wahlzeit des Rates nach Listen oder als Einzelbewerber gewählt.
Die nächste Wahl des Ausschusses für Migration und Integration findet
im Jahr 2014 statt.
Weitere Infos zur Wahl des Ausschusses für Migration und Integration