Aufgaben / Vorwort
Inhaltsverzeichnis
Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Wahlbüros der Stadt Bochum! Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben.
Über die verschiedenen Aufgaben und Angebote des Wahlbüros können Sie sich auf diesen Seiten näher informieren.
Vorwort
Wahlen und die Art ihrer Durchführung sind wesentliches Merkmal und notwendiger Bestandteil unserer Demokratie. Die Demokratie in der Bundesrepublik beruht auf dem Recht des Volkes, durch Wahlen regelmäßig über die Machtverteilung im Staat zu entscheiden. Dies ist im Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes festgeschrieben:
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
Das bedeutet vor allem, dass Ihre Stimme über die politischen Verantwortungsträger entscheidet, aber auch, dass unsere Stadt, unser Land und unser Staat nur durch Wahlen lebendig gestalten werden kann. Wählen zu gehen ist ein Recht, das Sie als Wahlberechtigter zum Schutz der Demokratie aktiv nutzen sollten!
Unsere Aufgaben
Das Wahlbüro ist für die ordnungsgemäße Planung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen verantwortlich. Bevor Sie jedoch Ihre Stimme am Wahlsonntag abgeben können, war das Wahlbüro schon Monate vor dem Wahltermin tätig. Der organisatorische und logistische Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung einer Wahl ist sehr groß, zumal enge formale und zeitliche Vorgaben zu beachten und Rahmenbedingungen einzuhalten sind.
So werden unter Anderem Wahlbekanntmachungen erlassen. Die Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und deren Kandidatinnen und Kandidaten müssen auf ihre Recht- und Gesetzmäßigkeit geprüft werden.
Kontakte zu den Wahllokalen sind unumgänglich da für jeden Stimmbezirk ein geeignetes Wahllokal gefunden werden muss. Damit letztendlich in den jeweiligen Wahllokalen gewählt werden kann, müssen diese mit den erforderlichen Wahlmaterialien (zum Beispiel Urne, Stimmzettel, Hinweisschilder) ausgestattet werden. Außerdem muss jedes Wahllokal mit einem entsprechenden Wahlteam besetzt werden, dem so genannten Wahlvorstand.
Für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand müssen zahlreiche ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gewonnen, informiert und auf ihre Aufgaben am Wahlsonntag vorbereitet werden. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sollen möglichst aus allen Bereichen der Bevölkerung kommen, soweit keine Gründe gegen einen Einsatz sprechen. Daher sind wir stets auf der Suche nach engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die uns als Wahlhelfer in den Stimmbezirken unterstützen. Wenn Sie also Demokratie aktiv mit gestalten möchten, melden Sie sich bitte bei uns! Mehr Infos darüber finden Sie hier auf unserer Seite:
als Wahlhelfer die Stadt Bochum unterstützenCirca sechs Wochen vor dem Wahltermin beginnt das Wahlgeschäft mit der Briefwahl. Eine speziell für diese Aufgabe gebildete Sonderarbeitsgruppe bildet die Grundvoraussetzung für eine gut funktionierende Briefwahl, die seit einigen Jahren mit steigender Tendenz von den Wählerinnen und Wählern genutzt wird.
Der Wahlsonntag selbst bringt große Herausforderungen mit sich: Neben einem großen organisatorischen Aufwand der Wahlleitung werden weitere Dienststellen der Stadt Bochum, sowie Polizei und Feuerwehr mit einbezogen. Damit leztendlich am Wahlabend für die Stadt Bochum das Wahlergebnis vorläufig festgestellt werden kann, muss der Wahlvorstand im Wahllokal die Stimmzettel auszählen und das Ergebnis telefonisch übermitteln. Diese Ergebnisse werden mit Hilfe einer Software erfasst und auf der Homepage der Stadt Bochum sofort veröffentlicht.
Welche Wahlen gibt es?
Alle vier Jahre finden in Deutschland Bundestagswahlen, alle fünf Jahre Landtagswahlen, Europawahlen, Kommunalwahlen und Wahlen des Ausschusses für Migrations- und Integrationsangelegenheiten statt. Alle sechs Jahre wird die Oberbürgermeisterin beziehungsweise der Oberbürgermeister gewählt.
Wussten Sie übrigens, dass in Bochum durchschnittlich jedes Jahr gewählt wird?
Was sind allgemeine Abstimmungen?
Um am politischen Geschehen teilnehmen zu können, gibt es für die Bürgerinnen und Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen mehrere Möglichkeiten allgemeine Abstimmung zu initiieren.
Es gibt zwei verschiedene Ebenen für allgemeine Abstimmungen: Zum einen gibt es seit der Änderung der Gemeineordnung Nordrhein-Westfalen im Jahre 1994 die Möglichkeit sich auf kommunaler Ebene zu Wort melden. Zum anderen können sich Bürger seit dem Jahe 2002 auch auf Landesebene ins politische Geschehen mit einbinden.
Auf kommunaler Ebene sieht die Gemeindeordnung das
Bürgerbegehren und den
Bürgerentscheid für die politische Willensbildung vor.
Auf Landesebene sieht die Landesverfassung NRW drei Elemente vor, über welche die Bürger unmittelbar Einfluss auf den demokratischen Willensbildungsprozess nehmen können. Hierbei handelt es sich um die
Volksinitiative, das
Volksbegehren und den
Volksentscheid.