Grafik: Blauer Schriftzug - bochum.de und Darstellung des Bochumer Stadtwappens.

Anmietung von Schulräumen

Vereinen und Verbänden können auf Antrag Schulräume für schulfremde Veranstaltungen gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden, soweit diese Organisationen kulturell, nachbarschaftlich, stadtteilorientiert, gemeinnützig oder sportlich tätig sind.

 

Die Anträge bedürfen der Schriftform und sind mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen. Anträge auf Überlassung von Schulräumen sind zu richten an:

Stadt Bochum
Schulverwaltungsamt
- 40 2 -
Junggesellenstraße 8
44777 Bochum

Auskünfte erhalten Sie bei unseren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.

Bitte beachten Sie, dass Schulräume nur von der Schulverwaltung (nicht von den Schulen) vergeben werden, wenn dadurch nicht die Belange der Schule oder andere öffentliche Belange beeinträchtigt werden.

Schulräume werden nicht für private Feierlichkeiten zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen:

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