![]() Masterplan Einzelhandel Bochum![]() Masterplan Einzelhandel Bochum Fortschreibung 2012 Der Masterplan Einzelhandel der Stadt Bochum hat sich seit seinem Inkrafttreten 2006 zu einem verlässlichen Planungsinstrument entwickelt. Die Stadt Bochum verfolgt mit dem Konzept die Zielsetzung einer zentrenorientierten und verbrauchernahen Einzelhandelsentwicklung. Der Masterplan ist Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für die kommunale Bauleitplanung und wird bei Entscheidungen über die planungsrechtliche Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben herangezogen. Nicht zuletzt schafft er mit seinen klaren, transparenten Vorgaben Chancengleichheit und Planungssicherheit für Investoren. Um auch zukünftig dieser zugedachten Steuerungsfunktion gerecht zu werden, ist in regelmäßigen Abständen eine inhaltliche Überprüfung des Masterplanes sowie seines empirischen Grundgerüsts erforderlich. Gemeinsam mit der IHK Mittleres Ruhrgebiet und dem Einzelhandelsverband Ruhr-Lippe e. V. hat sich die Stadt Bochum daher im Frühjahr 2010 zur Fortschreibung des Masterplanes Einzelhandel entschlossen. Gutachterlich unterstützt wird die Fortschreibung durch das Dortmunder Planungsbüro Junker und Kruse, Stadtforschung - Stadtplanung. Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung Der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2011 beschlossen, den Entwurf des Masterplanes Einzelhandel Bochum – Fortschreibung 2012 für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Entwurf des Masterplanes Einzelhandel Bochum – Fortschreibung 2012 liegt in der Zeit vom 16. Januar 2012 bis zum 16. Februar 2012 (einschließlich) zu jedermanns Einsicht wie folgt öffentlich aus:
Der Masterplan Einzelhandel Bochum dient der räumlichen Lenkung des Einzelhandels und formuliert ein Zielsystem für die funktionale Entwicklung der Gesamtstadt, des Bochumer Hauptgeschäftszentrums sowie der Zentren- und Nahversorgungsstrukturen in den Stadtteilen. Als übergeordnetes Handlungsziel für die Einzelhandelsentwicklung der Stadt Bochum wird die Sicherung der landesplanerischen Versorgungsfunktion als Oberzentrum bei gleichzeitiger Stärkung der funktional gegliederten Versorgungsstruktur formuliert. Die Entwicklung des Einzelhandels im Bochumer Stadtgebiet soll demnach gewährleistet werden durch:
Der Masterplan Einzelhandel stellt nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) einen besonderen Abwägungsbelang in der kommunalen Bauleitplanung dar. Der vollständige Entwurf des Masterplanes Einzelhandel Bochum – Fortschreibung 2012 ist hier als PDF-Datei abrufbar: Entwurf Masterplan Einzlhandel Bochum – Fortschreibung 2012 Während der Auslegungszeit kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf des Masterplanes schriftlich oder während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt vorbringen (Postanschrift: Stadt Bochum, Amt 61, 44777 Bochum). Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Masterplan Einzelhandel Bochum – Fortschreibung 2012 unberücksichtigt bleiben. AuskunftAuskunft zum Entwurf Masterplan Einzelhandel Bochum – Fortschreibung 2012 wird erteilt durch das:Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Technisches Rathaus Hans-Böckler-Straße 19 44777 Bochum Ansprechpartner ist: Falko Kupsch Telefon: 0234 / 910-25 15 E-Mail: FKupsch@bochum.de |
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