![]() Newcastle Krankheit - Fragen und AntwortenNachdem in einem Taubenbestand in Bochum die Newcastle-Krankheit festgestellt worden ist, wurden im Stadtgebiet ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Ziel ist es, die Weiterverbreitung des Erregers zu verhindern. Das Veterinäramt der Stadt Bochum liefert einige Antworten auf denkbare Fragen rund um die Tierseuche.Welche Anzeichen können auf die Krankheit hinweisen? Hohes Fieber, Abgeschlagenheit, Müdigkeit sowie „luriges“ in der Ecke herumsitzen. In Legehen-nenbetrieben ist ein Rückgang der Legeleistung zu verzeichnen. Zudem gibt es Atemwegser-scheinungen wie Schweratmigkeit, Atemgeräusche und verdickte Schleimhäute und Ausfluss aus Nasenöffnungen. „Dicke“ Augen und Bindehautentzündung sowie wässrigen Durchfall können ebenfalls auftreten. Sollten die Tiere das akute Stadium überleben, können zudem Lähmungser-scheinungen aller Art auftreten. Wie wird die Krankheit übertragen? Die Newcastle Krankheit ist für alle Haustier-Geflügelarten gefährlich. Dies gilt vor allem für Hüh-ner und Puten, aber auch Tauben, Enten, Gänse und Strauße können betroffen sein. Das Virus kann sowohl durch die Luft, über Staub, Tierkot als auch von Tier zu Tier übertragen werden. Die Übertragung ist auch durch Vogelmilben und andere Parasiten sowie Wildvogelkontakt und über das Verfüttern von Speiseabfällen, die Geflügelteile enthalten und nicht ausreichend erhitzt wur-den, möglich. Besteht eine Gefährdung für Menschen? Infektionen sind nur möglich, wenn ein enger Kontakt zu erkrankten Tieren besteht. Die Krank-heitssymptome beim Menschen gleichen denen einer leichten Grippe. Über Nahrungsmittel be-steht kein Infektionsrisiko, wenn die Lebensmittel vor dem Verzehr bestimmungsgemäß behandelt werden, Geflügelfleisch also beispielsweise durcherhitzt wird. Wie muss ich meinen Geflügelbestand melden? Wer ist Ansprechpartner? Angaben zum Halter: Name, Adresse , Telefonnummer Angaben zu den Tieren: Haltungsort, Tierarten, Anzahl, Art der Haltung Ansprechpartner sind unter den Telefonnummern 0234/9254-0 erreichbar. Eine Meldung ist auch per FAX (0234/910-8832) oder E-Mail (amt32vet@bochum.de) möglich. Auch schon gemeldete Tierhalter sind verpflichtet sich zu melden und ihren aktuellen Tierbestand mitzuteilen. Wie wird der Krankheit vorgebeugt? In Deutschland ist die Impfung von Hühnern und Puten sowie von Geflügel, welches mit Hühnern und Puten zusammengehalten wird, Pflicht. Auf regelmäßige Nachimpfung gemäß den Vorgaben der Impfstoffhersteller ist zu achten, sonst erlischt der Impfschutz. Die Impfung ist auch bei Tauben möglich. Was kann ich machen, wenn mein Geflügelbestand nicht geimpft ist? In diesem Fall sollte unverzüglich ein Tierarzt mit der Impfung beauftragt werden. In bereits ge-impften Beständen sollten die Halter die notwendigen Nachimpftermine im Auge haben. Auch in den Restriktionsgebieten ist die Impfung gesunder Bestände erlaubt. Sind Geflügelausstellungen untersagt? Generell sind alle Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art un-tersagt. Zu beachten ist auch, dass Tiere das Beobachtungsgebiet nicht verlassen dürfen. Was rät das Veterinäramt? Jeder Geflügelhalter sollte bestrebt sein, seine Tiere vor einer möglichen Ansteckung zu schützen. Sinnvoll ist es daher, Zusammenkünfte von Tieren aus verschiedenen Beständen in der nächsten Zeit zu vermeiden. Geflügelhalter sollten bedenken, dass beim Auftreten der Newcastle Krankheit in ihrem Bestand alle Tiere getötet werden müssen. Dies kann auch für mögliche Kontaktbestände angeordnet werden. Da bei Freiflügen von Tauben nicht immer sichergestellt werden kann, dass diese das Beobach-tungsgebiet nicht verlassen, wird davon abgeraten. Wie lange bleibt die Restriktionsgebiete bestehen? Bleibt es beim bisherigen Einzelfall aus Bochum und treten keine weiteren Seuchenfälle auf, gel-ten die Regelungen für 30 Tage. Für die Auflage, dass Tiere das Beobachtungsgebiet nicht verlas-sen dürfen, gilt ein Zeitraum von 15 Tagen, im Sperrgebiet von 21 Tagen. Kann die Newcastle Krankheit auch auf meine anderen Haustiere übertragen werden? In der vorliegenden Literatur sind keine Fälle von Erkrankungen bei Hunden, Katzen und kleinen Heimtieren bekannt. Eine Erkrankung von Ziergeflügel ist möglich, aufgrund der Infektionswege aber eher unwahrscheinlich. Was kann ich sonst noch machen, um meinen Geflügelbestand zu schützen? Es sollte strikt auf Hygiene geachtet werden. Beispielsweise ist es nicht ratsam Einstreu oder Streusand zu verwenden, der zuvor Kontakt mit Wildvögeln gehabt haben könnte. Das Futter sollte in geschlossenen Räumen und Behältern gelagert werden und der Kontakt des Geflügels mit Wildvögeln ist zu vermeiden. Hier ist es sinnvoll, den Auslauf und die Voliere beispielsweise mit einem engmaschigen Drahtzaun vor dem Eindringen von Wildvögeln zu schützen und gegebenen-falls mit einer Abschirmung nach oben den Koteintrag zu verhindern. Was ist, wenn meine Vögel Krankheitserscheinungen wie Atembeschwerden, Mattigkeit und Durchfall eventuell sogar Lähmungserscheinungen zeigen? In diesem Fall ist das Veterinäramt (Tel.: 0234/910-8811 oder außerhalb der Dienstzeiten 0234/9254-0) unverzüglich zu benachrichtigen. Ein Mitarbeiter wird sich dann vor Ort ein Bild vom Bestand machen. Weiterhin gilt: Im Verdachtsfall sollten keine fremden Personen den Geflügelbe-stand betreten; dies gilt insbesondere auch für andere geflügelhaltende Personen wie beispiels-weise Vereinskollegen. Betreten diese den Bestand, droht eine weitere Verbreitung der Krankheit. In meinem Geflügelbestand kommt es vermehrt zu Todesfällen ohne erkennbare Ursache. Was mache ich? Die toten Tiere dem Veterinäramt zu melden. Die Tiere sind in flüssigkeitsdichte Plastiktüten zu verpacken und möglichst kühl, getrennt von anderen Tieren, aufzubewahren. Sie werden von der Feuerwehr eingesammelt und zur Untersuchung eingeschickt. |