![]() Wahl per BriefwahlWenn Sie am 9. Mai 2010 an der Stimmabgabe im Wahllokal gehindert sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wahlrecht per Briefwahl auszuüben. Sie benötigen hierfür einen Wahlschein, den Sie wie folgt beantragen können:
in der Sonderarbeitsgruppe Wahlen im Technischen Rathaus Hans-Böckler-Straße 19 Raum 1.02.120 Öffnungszeiten der Sonderarbeitsgruppe Wahlen: montags von 8:00 bis 16:00 Uhr dienstags von 8:00 bis 16:00 Uhr mittwochs und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr donnerstags von 8:00 bis 20:00 Uhr oder in der für Sie zuständigen Bezirksverwaltungsstelle (Wattenscheid, Gerthe, Langendreer, Querenburg oder Weitmar) Öffnungszeiten der Bezirksverwaltungsstellen: montags bis freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr donnerstags zusätzlich von 13:00 bis 18:00 Uhr Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Sie den Antrag auch noch am 8. Mai von 8:00 bis 12:00 Uhr und am 9. Mai von 8:00 bis 15:00 Uhr im Wahlbüro, Haldenstraße 43 a, 44809 Bochum stellen. Ein telefonischer Briefwahlantrag ist leider nicht zulässig! Weitere Informationen zum Wahlschein und zur Briefwahl finden Sie hier. |