![]() WohnberechtigungWohnungen, die mit öffentlichen Mitteln (Bund, Länder, Gemeinden und ähnliches) gefördert wurden, dürfen nur Wohnungssuchenden zum Gebrauch überlassen werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.Das Ergebnis der Prüfung ist die Erteilung beziehungsweise Versagung eines Wohnberechtigungsscheines. Bei den Bezugsgenehmigungen wird unterschieden zwischen:
Allgemeiner Wohnberechtigungsschein
Gezielter Wohnberechtigungsschein
Freistellungen gemäß § 19 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG.NRW) Bescheinigungen zur Begrenzung der höheren Verzinsung öffentlicher Wohnungsbaumittel Bei öffentlich geförderten Eigentumsmaßnahmen prüft die NRW-Bank als darlehensverwaltende Stelle in regelmäßigen Abständen, wie die Einkommensverhältnisse der Darlehensnehmer sind. Je nach dem Grad der Überschreitung oder Unterschreitung der Einkommensgrenze werden die Zinsen für die öffentlichen Wohnungsbaudarlehen festgelegt. Diese Bescheinigung wird nur zur Vorlage bei der darlehensverwaltenden Stelle ausgestellt. Bei weiteren Fragen vereinbaren Sie bitte unter den angegebenen Telefonnummern einen Termin oder schicken Sie uns eine E-Mail: amt50@bochum.de |