![]() MeldeangelegenheitenInhaltsverzeichnis
Sie ziehen nach Bochum (Anmeldung)Sie benötigen
Ausnahme:
Eine Anmeldung über Internet ist rechtlich zwar zugelassen, jedoch zur Zeit aus technischen Gründen nicht möglich. Sie ziehen innerhalb Bochums um (Anmeldung)Sie benötigen:
Ausnahme:
Eine Anmeldung über Internet ist rechtlich zwar zugelassen, jedoch zur Zeit aus technischen Gründen nicht möglich. Sie ziehen aus Bochum fort (Abmeldung)Eine Abmeldung ist nur noch erforderlich, wenn eine Wohnung aufgegeben und keine neue Wohnung im Inland bezogen wird.Hierbei handelt es sich um zwei Fallkonstellationen: a) Aufgabe der Wohnung im Inland und Wegzug ins Ausland und b) Aufgabe einer Wohnung als Inhaber von mehreren Wohnungen. Beispiel:
Ausnahme:Die Abmeldung ist innerhalb einer Woche nach dem Auszug aus der Wohnung in einem der Bürgerbüros vom Meldepflichtigen oder einem Bevollmächtigten vorzunehmen. Die Abmeldebestätigung, die wir Ihnen ausstellen, benötigen Sie gegebenenfalls für die Anmeldung an Ihrem neuen ausländischen Wohnort. Den Abmeldevordruck können Sie uns allerdings auch per Post zusenden. Die Abmeldebestätigung wird Ihnen dann ebenfalls per Post nachgesandt. Unsere Postanschrift ist:
Stadt Bochum 44777 Bochum Eine Abmeldung über Internet ist rechtlich zwar zugelassen, jedoch zur Zeit aus technischen Gründen nicht möglich. Bei einem "normalen" Umzug innerhalb des Bundesgebietes, also zum Beispiel Aufgabe einer Wohnung in Bochum und Bezug einer Wohnung zum Beispiel in Dortmund, entfällt die Abmeldung. Ausfüllen und Abgabe von Anmeldungen / Abmeldungen durch DritteDie Abgabe des Meldescheins muss vom Meldepflichtigen selbst vorgenommen werden. Er kann sich hierzu durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.Die Abgabe des vom Meldepflichtigen ausgefüllten Meldescheins bei der Meldebehörde kann auch mit formloser Vollmacht des Meldepflichtigen, gegebenenfalls einer Person mit Betreuungsvollmacht, durch Dritte erfolgen. (siehe Merkblatt) Die alleinige Vorlage eines Ausweises beziehungsweise Passes (zum Nachweis einer Vollmacht) reicht nicht mehr aus. Sie ändern den Wohnungsstatus (Erklärung zur Änderung der Hauptwohnung)Sie benötigen
(Wird im Rahmen der Sachbearbeitung von den Bürgerbüros oder kann aus dem Internet ausgedruckt werden).Eine Änderung des Wohnungsstatus über Internet ist zur Zeit noch nicht zugelassen, da wir Ihre Unterschrift auf der Statuserklärung benötigen. Sie erteilen Ihre Einwilligung zur Weitergabe beziehungsweise widersprechen der Weitergabe Ihrer persönlichen DatenAuskunft über Ehejubiläen und Altersjubiläen darf die Meldebehörde Mitgliedern parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk nur nach Ihrer Einwilligung erteilen (§ 35 Absatz 3 MG NW).Soweit die Datenweitergabe einer Einwilligung bedarf, können Sie diese verweigern beziehungsweise eine von Ihnen erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie haben außerdem ein Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Meldegesetz erhobenen Daten (Vorname und Familienname, gegebenenfalls Doktorgrad, Anschrift) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlamentswahlen und Kommunalwahlen (§ 35 Absatz 1 MG NW), an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden (§ 35 Absatz 2 MG NW). Sie benötigen
Personenkreis: Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und die im nächsten Jahr volljährig werden. Die Meldebehörde übermittelt nach § 58 Absatz 1 Wehrpflichtgesetz (WPflG) Ihren Familiennamen, Vornamen und Ihre Anschrift dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über die Tätigkeiten in den Streitkräften an Sie , wenn Sie dem nicht gemäß § 18 Absatz 7 Melderechtsrahmengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen widersprochen haben. Falls der Datenübermittlung nicht bis spätestens 30. September 2011 im Bürgerbüro-Mitte innerhalb der Öffnungszeit widersprochen wurde, werden die oben genannten Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung übermittelt. Sie benötigen:
Von den genannten Widerspruchsrechten und den Möglichkeiten von Einwilligungen können Sie bei der Anmeldung Gebrauch machen. Vordrucke werden Ihnen durch die Sachbearbeiter/-innen des Bürgerbüros ausgehändigt. Sofern Sie zu einem späteren Zeitpunkt von Ihrem Widerspruchsrecht beziehungsweise von Ihrer Möglichkeit zur Einwilligung Gebrauch machen möchten, können Sie unter den oben bereitgestellten Links einen entsprechenden Vordruck ausdrucken und ausgefüllt an das Bürgerbüro Mitte, 44777 Bochum übersenden. Die Erklärungen können auch formlos abgegeben werden. Die Übermittlung einer Einwilligung zur Weitergabe beziehungsweise eines Widerspruchs gegen die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten über das Internet ist zur Zeit noch nicht möglich. MelderegisterauskünfteSchriftliche Melderegisterauskunftsersuchen werden nur vom Bürgerbüro im Rathaus, Willy-Brandt-Platz 2-4, erteilt. Mündliche Auskunftsersuchen werden in allen Bürgerbüros und Bezirksverwaltungsstellen bearbeitet.Wenn Sie häufiger eine größere Anzahl an Auskünften benötigen, können Sie diese auch in elektronischer Form über das Internet erhalten. Hierzu benötigen Sie einen Zugang, den Sie über den nachstehenden Link beantragen können. Die Nutzung des Verfahrens ist kostenfrei. Für eine elektronisch erzeugte Melderegisterauskunft beträgt die Verwaltungsgebühr 4,00 Euro. Zur Abrechnung der erteilten Auskünfte erhalten Sie in regelmäßigen Zeitabständen eine detaillierte Rechnung. Einfache Melderegisterauskunft (Gebühr) Auf persönliche oder schriftliche Anfrage können Sie Auskunft über folgende Daten einer im Melderegister gespeicherten Person erhalten:
Wird von der auskunftsuchenden Person ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, darf das Bürgerbüro eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die je nach Art der Anfrage folgende Daten zusätzlich umfassen kann:
Jede Person, die in Bochum gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos eine mündliche oder schriftliche Auskunft aller Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind. Aufenthaltsbescheinigung oder Meldebescheinigung(Gebühr)(Auch Lebensbescheinigung, Rentenbescheinigung oder Haushaltsbescheinigung) Mitzubringen ist ein Lichtbildausweis (Personalausweis / Reisepass / Kinderausweis). |