Aufgaben des Jugendamtes
Förderung von Kindern und Jugendlichen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Hierzu gehört unter anderem die Beratung und Unterstützung der Eltern und Erziehungsberechtigten, der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gefahren und das Schaffen positiver Lebensbedingungen. Das Jugendamt arbeitet auf Grundlage des achten Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Unsere Aufgaben im Einzelnen:
Hinweis: Die nicht verlinkten Dienstleistungen werden im Internetauftritt nicht weiter beschrieben. Für Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an das Fachamt.
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