Schulwesen heute (Stand: März 2011)
Informationen und Zuständigkeiten zum Schulsystem in Deutschland
Das Schulsystem in Deutschland untersteht in erster Linie dem Staat; das Grundgerüst für das Schulwesen gibt das Grundgesetz:
„Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“ (Artikel 7, Abs. 1 Grundgesetz)Allerdings sieht der Gesetzgeber, neben öffentlichen Schulen, auch die Einrichtung zahlreicher privater Schulen vor.
Das Schulwesen selbst ist Ländersache, das heißt jedes der 16 Bundesländer gestaltet sein Schulwesen in Eigenregie. Das geschieht in der Regel über eigene Schulgesetze. Das Kultusministerium des jeweiligen Landes ist für die Schulaufsicht zuständig, dabei legt es Unterrichtsinhalte und Unterrichtsziele fest. Des Weiteren obliegt dem Kultusministerium Planung und Organisation des Schulsystems. Die Kultusministerien werden auf mittlerer Ebene in der Regel durch Bezirksregierungen und Schulämter unterstützt. Auf der untersten Verwaltungsebene stehen die kommunalen Schulträger. Die kommunalen Schulträger, auch als Schulträger bezeichnet, übernehmen die Sachkosten. Zu den Sachkosten gehören insbesondere:
• Die bauliche Gestaltung, die Unterhaltung und die Verwaltung der Schulen und
• die Ausstattung der Schulen mit Lehrmitteln, technischen Geräten und Musikinstrumenten
Die Kommunen erstellen auch den so genannten Schulentwicklungsplan um zu gewährleisten, dass jedes Kind in Wohnnähe die Schule besuchen kann.
Generelle Gliederung des Schulwesens
Wie bereits eingangs erläutert gestaltet jedes Bundesland das
Schulwesen in Eigenregie, allerdings haben sich die Bundesländer in
einem Abkommen auf gemeinsame Standards geeignet.
Die Schulpflicht
für jedes Kind beginnt am 1. August des Jahres, indem das sechste
Lebensjahr bis zum 30. Juni vollendet wurde.
Primarstufe
GrundschuleIn der Primarstufe besucht das Kind dann in der Regel eine Grundschule für vier (in einigen Bundesländern auch sechs) Jahre. Schon bereits in der Primarstufe unterscheiden sich die Grundschulen der einzelnen Bundesländer. So ist beispielsweise die Einrichtung jahrgangsübergreifender Eingangsstufen in den Klassen eins und zwei in Hessen oder Brandenburg üblich, das heißt Schülerinnen und Schüler aus der ersten und der zweiten Klasse werden gemeinsam unterrichtet, was mittlerweile auch in Nordrhein-Westfalen möglich ist.
In der Regel erfolgen im ersten und zweiten Schuljahr noch verbale Beurteilungen zum Leistungsstand des Kindes. In der Grundschule sollen grundlegende Lern- und Arbeitsformen sowie mathematische, sprachliche und sachunterrichtliche Kenntnisse vermittelt werden, die die Basis der weiterführenden Schulbildung auf Hauptschule und Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule legen. Seit 2011 können Eltern und Kinder auch eine Gemeinschaftsschule besuchen.
Zu den Lernzielen zählen insbesondere das Lesen und Schreiben lernen, die Grundrechenarten im Zahlenraum 1 bis 1.000.000 beherrschen und erste physikalische, chemische und biologische Grundlagen aneignen können.
Des Weiteren werden die Schülerinnen und Schüler in allen Fächern von einer Lehrkraft unterrichtet (Klassenlehrerprinzip); die Kinder haben dadurch immer ein und dieselbe Bezugsperson. Zum Ende des vierten (beziehungsweise sechsten) Schuljahres empfiehlt der Klassenlehrer des Kindes durch eine pädagogische Prognose den Besuch einer weiterführenden Schule anhand der erreichten Noten des Schülers. Die einzelnen Bundesländer gehen auch hier ganz unterschiedliche Wege, während beispielsweise in Bayern oder Baden-Württemberg der Besuch einer Realschule oder eines Gymnasiums allein durch den Lehrer empfohlen wird, können die Eltern in Sachsen oder Mecklenburg-Vorpommern über die weiterführende Schulform in Eigenregie entscheiden; die Empfehlung der Lehrkraft hat dort weniger Gewicht und dient lediglich als Hilfestellung. In Nordrhein-Westfalen kann die Lehrkraft zwar eine Empfehlung für den Besuch eines Gymnasiums geben, allerdings haben die Eltern die Möglichkeit selbst zu entscheiden, ob sie dieser Empfehlung folgen oder nicht.
Sonderschule beziehungsweise FörderschuleNeben der Grundschule ist auch der Besuch einer so genannten Sonderschule beziehungsweise Förderschule möglich. In einigen Bundesländern kann die Förderschule bereits in der Primarstufe in anderen Bundesländern erst in der Sekundarstufe besucht werden.
Eine Förderschule ist eine Schule für Kinder und Jugendliche, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so schwer beeinträchtigt sind (zum Beispiel durch eine Lern-, Körper- oder geistige Behinderung), dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule nicht hinreichend gefördert werden können, da sie dort keine für sie angemessene pädagogische Unterstützung erhalten. Jedes Bundesland nennt und strukturiert seine Förderschulen anders. So existieren in Nordrhein-Westfalen Förderschulen für unterschiedliche Förderschwerpunkte zum Beispiel für die emotionale, soziale oder der geistigen Entwicklung. Des Weiteren kann der Förderschwerpunkt auch auf Hören und Kommunikation basieren oder auf die körperliche und motorische Entwicklung des Kindes ausgelegt sein.
Sekundarstufe I
Ab dem fünften Schuljahr befindet sich das Kind in der Sekundarstufe I. Die Sekundarstufe I umfasst alle Schulformen, mit Ausnahme der Berufsschulen bis zum zehnten Schuljahr.
Generell kann zwischen der Hauptschule, der Realschule, dem Gymnasium und der Gesamtschule (beides bis zur zehnten Klasse) unterschieden werden. Seit 2011 hat sich die Wahlmöglichkeit der Schüler mit der Einrichtung der Gemeinschaftsschule ausgeweitet. Neben den klassischen Schulmodellen existieren in einigen Bundesländern noch eigene Schulformen. Als Beispiel sei hier die Mittelschule in Sachsen und die Regelschule in Thüringen genannt.
HauptschuleDie Hauptschule ist eine allgemeinbildende weiterführende Schule im Rahmen des gegliederten Schulsystems. In der Hauptschule ist der Unterricht eher praxisorientiert, das heißt die Schülerinnen und Schüler sollen auf den zukünftigen Beruf vorbereitet und in ihrer Berufsorientierung gestärkt werden. Des Weiteren zeigt die Hauptschule verschiedene Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten auf. Im Mittelpunkt der schulischen Ausbildung steht bei der Hauptschule das Thema „Berufswahlvorbereitung“ und wird durch Betriebserkundungen, Betriebspraktika und die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit (zum Beispiel Besuch des Berufsinformationszentrums) inhaltlich ergänzt.
An der Hauptschule kann mit Abschluss der neunten Klasse der Hauptschulabschluss erworben werden (nicht in allen Bundesländern). Es besteht auch die Möglichkeit den Hauptschule nach der zehnten Klasse mit der Fachoberschulreife ("Mittlere Reife") zu verlassen, wenn die Prüfungen (in den meisten Bundesländern zentrale Prüfungen) für den Mittleren Schulabschluss bestanden wurden. Anderenfalls wird ein erweiterter Hauptschulabschluss (in Berlin) erworben, wenn die Prüfungen zwar nicht bestanden wurden, aber das Klassenziel erreicht wurde.
In Nordrhein-Westfalen existiert eine zehnjährige Vollzeitschulpflicht, das heißt die Kinder besuchen definitiv die zehnte Klasse der Hauptschule. Mit dem Abschluss der neunten Klasse gabelt sich die zehnte Klasse noch einmal für Schüler, die den Hauptschulabschluss und für Schüler, die die Fachoberschulreife, erwerben möchten. Nach Abschluss der zehnten Klasse wird dann, je nach Leistungen und Wahl der Klasse, der Hauptschulabschluss oder die Fachoberschulreife vergeben.
RealschuleDie Realschule ist eine weiterführende Schule, die Schülern eine erweiterte allgemeine Bildung vermitteln soll. Die Realschule umfasst die Klassen fünf bis zehn und soll im Gegensatz zur Hauptschule eine erweiterte Grundbildung vermitteln. Zum Lehrauftrag der Realschule gehört sowohl praxisorientiertes Arbeiten als auch wissenschaftliches Arbeiten. Ähnlich wie in der Hauptschule soll die Realschule auf die Berufswahl vorbereiten, gleichzeitig aber auch den Blick auf weitere Bildungschancen (zum Beispiel gymnasiale Oberstufe) lenken. Ab der siebten Klasse haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit Vertiefungsbereiche zu wählen. So kann je nach Neigung ein naturwissenschaftlich-technisches, ein wirtschafts- beziehungsweise gesellschaftskundliches Profil gewählt werden. Alternativ können die Kinder auch eine weitere Fremdsprache erlernen. Welche Richtungen oder Wahlmöglichkeiten angeboten werden, hängt vom jeweiligen Bundesland und gegebenenfalls auch von der einzelnen Schule selbst ab.
Mit dem Abschluss der zehnten Klasse kann die Fachoberschulreife („Mittlere Reife“ in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern; "Sekundarstufe I" in Rheinland-Pfalz; "Mittlerer Schulabschluss" in Berlin und Schleswig-Holstein und einige andere Bezeichnungen) erworben werden, wenn die schriftlichen Abschlussprüfungen (in den meisten Bundesländern zentrale Prüfungen) für den Mittleren Schulabschluss bestanden wurden.
In vielen Bundesländern existieren keine Realschulen mehr oder haben noch nie existiert, beispielsweise in Brandenburg oder Bremen. Stattdessen sind Gesamtschulen eingerichtet worden, die den mittleren Bildungsabschluss anbieten. In Nordrhein-Westfalen existieren Real- und Gesamtschulen nebeneinander.
GymnasiumDas Gymnasium ist eine weiterführende Schule, die Schülern eine vertiefte allgemeine Bildung vermitteln soll. In der Regel beginnt das Gymnasium mit der Klasse fünf, in Berlin und Brandenburg nach Beendigung der sechsjährigen Grundschule. Das Gymnasium hat das Ziel den Schüler zur Hochschulreife (Abitur) zu führen. Je nach Bundesland beträgt die Gymnasialzeit acht (Sachsen und Thüringen) oder neun Jahre. Viele Bundesländer haben mittlerweile auf den achtjährigen Gymnasialzweig umgestellt (Abitur in der zwölften Klasse). In Nordrhein-Westfalen besteht seit 2010 aber die Möglichkeit für Gymnasium zu dem 9-Klassensystem zurückzukehren.
Das Gymnasium bietet sowohl die Sekundarstufe I (Klasse fünf beziehungsweise sieben bis zehn) als auch die Sekundarstufe II (Klasse zehn bis zwölf beziehungsweise dreizehn) an. Zukünftig beziehungsweise in einigen Bundesländern schon vorhanden, geht die Sekundarstufe I von der fünften beziehungsweise siebten bis zur neunten und die Sekundarstufe II von der zehnten bis zur zwölften Klasse. Die Unterstufe umfasst dabei die Klassen fünf bis sieben, die Mittelstufe die Klassen acht bis zehn und die Oberstufe die Klassen elf und zwölf.
In manchen Bundesländern kann, neben der Berechtigung zum Besuch der Oberstufe (Oberstufenreife), nach der zehnten Klasse auch die Fachoberschulreife erworben werden; ja nach Bundesland mit oder ohne Prüfung.
Des Weiteren können Gymnasien auf verschiedene Fachrichtungen spezialisiert sein. Je nach Bundesland reicht das Angebot von humanistischen Gymnasien (mit Schwerpunkt bei den alten Sprachen) über neusprachige Gymnasien (mit Schwerpunkt bei den neuen Sprachen) bis bin zu mathematisch-naturwissenschaftlichen Gymnasien. In Nordrhein-Westfalen existieren solche Spezialisierungen offiziell nicht mehr, die Gymnasien haben aber die Möglichkeit ein eigenes Profil zu pflegen.
GesamtschuleDie Gesamtschule ist eine Schulform, bei der die Differenzierung in die Schule verlagert wird und nicht mehr zwischen verschiedenen Schulformen besteht. Sie umfasst die Sekundarstufe I (fünfte bis zehnte Klasse) und die Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe). Auf der Gesamtschule kann sowohl der Hauptschulabschluss als auch die Fachoberschulreife und die Allgemeine Hochschulreife erworben werden. Sie versteht sich als Gegenstück zum klassischen dreigliedrigen Schulsystem (Hauptschule, Realschule, Gymnasium), da sie keine Differenzierung der Kinder in der Schulform nach Außen vornimmt, sondern die Schülerinnen und Schüler individuell je nach Leistung fordert. In der Gesamtschule lernen alle gemeinsam, egal aus welchen familiären oder sozialen Verhältnissen das Kind kommt.
Die Gesamtschule kann sowohl integriert als auch kooperativ organisiert sein. In der integrierten Gesamtschule werden die Schülerinnen und Schüler je nach Leistung und Anforderungen in die entsprechenden Kurse aufgeteilt. Im kooperativen Modell existieren unterschiedliche Zweige (Hauptschulzweig, Realschulzweig und Gymnasialzweig) nebeneinander.
Die Gesamtschule wird nicht von allen Bundesländern angeboten. Einige Bundesländer hatten Gesamtschulen, haben diese dann aber wieder abgeschafft (Bayern), andere haben nach wie vor Gesamtschulen, die neben Haupt- und Realschulen und Gymnasium existieren (Nordrhein-Westfalen). Wieder andere strukturieren und organisieren die Gesamtschulen in einer völlig anderen Weise. So haben zum Beispiel die Bundesländer Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg ein zweigliedriges Schulsystem eingeführt, in dem Haupt- und Realschulen zusammengelegt werden als Mittelschule, Regelschule, Regionale Schule oder Oberschule.
In Nordrhein-Westfalen existiert die Gesamtschulen im integrierten Modell. Schülerinnen und Schüler werden ab der siebten Klasse in den Kernfächern (Deutsch, Englisch, Mathematik) in Grundkursen oder Erweiterungskursen eingeteilt.
Sekundarstufe II
Gymnasium / Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe:Die Sekundarstufe II beinhaltet die klassische gymnasiale Oberstufe (Schuljahre zehn/elf bis zwölf/dreizehn) und führt zum Abschluss der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Zukünftig kann in allen Bundesländern die Allgemeine Hochschulreife bereits nach zwölf Jahren erlangt werden.
Die Sekundarstufe II besteht aus mehreren Phasen. Zum einen die Einführungsphase und zum anderen die Qualifikationsphase.
In der Einführungsphase kann noch im gewohnten Klassenverband unterrichtet werden, besonders wenn die Einführungsphase in der zehnten Klasse stattfindet. Alternativ können in manchen Bundesländern auch schon Kurse gewählt werden, die dann in einer "Mischform" im Klassenverbund unterrichtet werden. Stellenweise besteht auch die Möglichkeit Leistungskurse zu wählen, um das Arbeiten in dem gewählten Leistungsfeld näher kennen zu lernen.
Die Qualifizierungsphase schließt an die Einführungsphase an und wird ausschließlich im Kurssystem unterrichtet. Statt einem Klassenverbund mit einer festgelegten Anzahl von Fächern müssen die Schüler einzelne Kurse, unterteilt in Grund- und Leistungskursen, wählen.
Die Schülerinnen und Schüler wählen aus drei Aufgabengebieten (sprachlich-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich und mathematisch-naturwissenschaftlich) ihre Fächer. Dabei sind zwei oder drei Leistungskursfächer zu jeweils vier oder fünf Wochenstunden und acht bis zehn Grundkursfächer zu jeweils zwei oder drei Wochenstunden zu wählen. Die Wahl der Fächer unterliegt jedoch bestimmten Mindestanforderungen; so sind Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache und eine Naturwissenschaft
immer zu wählen. Hinzu kommen weitere Voraussetzungen, die nach Wahl des Leistungskursfaches variieren. Kurse können demnach nicht beliebig gewählt werden, eine Schwerpunktbildung nach den individuellen Interessen und Begabungen des Schülers möglich. Einschränkungen bei der späteren Wahl des Studienganges sind nicht zu erwarten, die die Allgemeine Hochschulreife, unabhängig von der Fächerwahl, das Studium in der Regel an allen Studiengängen ermöglicht, allerdings könnten bereits vertiefte Kenntnisse zu Beginn des Studiums vorteilhaft sein.
Innerhalb der Qualifikationsphase findet keine Versetzung statt; die Schülerinnen und Schüler gelangen automatisch in die elfte/zwölfte beziehungsweise dreizehnte Jahrgangsstufe. Um zur Abiturprüfung zugelassen zu werden, bedarf es jedoch eine bestimmte Anzahl an Punkten (früher: Noten) in den einzelnen Grundkursfächern und Leistungskursfächern. Die Leistungen in den Fächern (Klausuren, Mitarbeit, Referate und so weiter) werden mit Hilfe eines Punktesystems (0 bis 15 Punkte) bewertet, das den Noten von „sehr gut +“ bis „ungenügend“ entspricht und auf diese Weise detailliertere Zensuren ermöglicht.
Die Abiturprüfung an sich besteht aus vier oder fünf Prüfungen und ist in ganz Deutschland einheitlich (Zentralabitur; Ausnahme: Rheinland-Pfalz). Die erworbenen Kenntnisse aus den gewählten Leistungskursen werden in der Regel schriftlich überprüft. Die restlichen Prüfungen sind zuvor gewählte Grundkursfächer, die teilweise schriftlich, teilweise mündlich geprüft werden (in Hessen alternativ auch eine Präsentation). Die endgültige Abiturnote setzt sich zu weniger als einem Drittel aus den Abiturprüfungsnoten zusammen, viel bedeutender sind die Leistungen, die während der Qualifikationsphase in den einzelnen Fächern erbracht wurden. Die Abiturprüfung gilt als bestanden, wenn diese mit einer Durchschnittsnote von 4,0 Punkten abschließt. Der Schüler besitzt dann die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
Alternativ zur Allgemeinen Hochschulreife hat der Schüler die Möglichkeit die Sekundarstufe II nach der elften/zwölften Klasse mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife zu beenden.
Wird direkt nach der elften/zwölften Klasse ein einjähriges (in manchen Bundesländern auch ein halbjähriges) Berufspraktikum absolviert oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, kann mit dem berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife die volle Fachhochschulreife erlangt werden. Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule beziehungsweise in einem entsprechenden Studiengang an einer sonstigen Hochschule.
Abschlüsse
HauptschulabschlussDer Hauptschulabschluss berechtigt zum Beginn einer beruflichen Ausbildung im Rahmen des Dualen Ausbildungssystems.
Fachoberschulreife („Mittlere Reife“)Die Fachoberschulreife berechtigt zum Besuch der Sekundarstufe II, das heißt zum Besuch von Fachoberschulen (FOS), Berufsoberschulen (BOS), Berufskollegs (BK) oder Gymnasien beziehungsweise Gesamtschulen. Je nach Bundesland sind aber an dem Besuch der Sekundarstufe II weitere Voraussetzungen geknüpft (zum Beispiel Notendurchschnitt). Des Weiteren ermöglicht die Fachoberschulreife, wie auch der Hauptschulabschluss, die Aufnahme berufsqualifizierender Bildungsgänge oder zum Eintritt in die mittlere Beamtenlaufbahn.
Fachhochschulreife („Fachabitur“)Das Zeugnis der Fachhochschulreife vermittelt grundsätzlich die allgemeine Fachhochschulreife und erlaubt ein Studium an einer Fachhochschule beziehungsweise in einem entsprechenden Studiengang an einer sonstigen Hochschule.
Fachgebundene Hochschulreife („Fachabitur“ oder „Fachgebundenes Abitur“)Die Fachgebundene Fachhochschulreife ist ein höherer Schulabschluss, der zum Studium bestimmter Fachrichtungen, Fächer und Studiengänge an Hochschulen (zum Beispiel Universitäten) berechtigt. Sie kann auf unterschiedliche Weise erworben werden, beispielsweise durch das erfolgreiche Ablegen einer Abschlussprüfung an einer Fachakademie, Berufskollegs oder zweijährigen Berufsoberschulen.
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)Die Allgemeine Hochschulreife bezeichnet den Nachweis der Befähigung für ein Hochschulstudium nach Ablegung einer Reifeprüfung, das heißt der Schüler besitzt die Zugangsberechtigung für ein Studium an einer Universität oder an einer sonstigen Hochschule. Die Allgemeine Hochschulreife kann nicht nur auf klassische Art und Weise durch den Besuch eines Gymnasiums und Ablegung der Abiturprüfung erlangt werden, sondern auch über den Zweiten Bildungsweg, Privatschulen, Fernlehrgängen oder durch den Besitz eines akademischen Grads (zum Beispiel Bachelor, Diplom und so weiter), wenn das Studium zuvor mit einem Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife aufgenommen wurde.