Informationen
Denkmalschutz
Der Bestand an Kulturdenkmälern ist umfangreich und vielfältig: Vom Kriegerehrenmal bis zum prachtvollen Rathaus, vom schlichten Grenzstein bis zur Arbeitersiedlung, vom Planetarium bis zur alten Dorfkirche.
Im Land Nordrhein-Westfalen gibt es seit 1980 ein
Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW), um diese Kulturdenkmäler zu schützen. Auf dem Gebiet der Stadt Bochum ist die Untere Denkmalbehörde im Stadtplanungs- u. Bauordnungsamt für die kommunalen Aufgaben zuständig. Sie führt auch die Liste der eingetragenen Denkmäler. Diese Liste ist unterteilt in Baudenkmäler, Bodendenkmäler, bewegliche Denkmäler und Denkmalbereiche. Sie ist öffentlich einsehbar -
Denkmalliste der Stadt Bochum -. Hier finden Sie die vollständige Zusammenstellung Bochumer Denkmäler. Durch die Modalitäten des konstitutiven Unterschutzstellungsverfahrens und durch Erkenntniszuwachs kommen immer wieder neue Denkmäler hinzu. Insbesondere muss die Liste offen gehalten werden für die allmählich in die Denkmalränge nachwachsenden Objekte aus jüngerer Zeit.
Mit der Eintragung in die Denkmalliste steht ein Objekt unter Denkmalschutz. Zuvor ist es durch die Untere Denkmalbehörde und dem
Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Amt für Denkmalpflege auf seinen Denkmalwert hin untersucht worden. Voraussetzung ist ein öffentliches Interesse an der Erhaltung und Nutzung des Gebäudes. Die Unterschutzstellung wird der Eigentümerin und dem Eigentümer durch den Eintragungsbescheid bekannt gegeben. Gegen diesen Verwaltungsakt steht der Eigentümerin / dem Eigentümer der Klageweg offen.
Denkmalpflege
Veränderungen an einem Baudenkmal wie zum Beispiel Umbau, Fassadenanstrich, Neueindeckung des Daches, sind vorab mit der Denkmalbehörde zu klären. Dazu sieht das Gesetz den denkmalrechtlichen Erlaubnisantrag vor. Dieser ist schriftlich mit den entsprechenden Unterlagen (Baubeschreibung, Angebote von Handwerkern) zu stellen. Das Verfahren soll sicherstellen, dass es zu keiner Verschlechterung des Baudenkmals kommt, in dem zum Beispiel nicht denkmalgerechte Materialien verwendet werden. Außerdem werden die Belange des Eigentümers und Nutzers mit dem öffentlichen Interesse des Denkmalschutzes abgewogen. Es ist empfehlenswert, rechtzeitig Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und den Mitarbeitern der Denkmalbehörde aufzunehmen.
Der Antrag kann formlos bei der Denkmalbehörde gestellt werden oder mit unserem vorbereiteten
Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis. Gebühren werden in diesem Verfahren nicht erhoben.
Es gibt eine Ausnahme: Werden baurechtliche Belange berührt, die ein Baugenehmigungsverfahren erfordern (zum Beispiel Eingriffe in die Statik), dann ist zwingend ein Bauantrag bei der Bauaufsicht zu stellen. In diesem Fall brauchen Sie keinen weiteren Antrag bei der Denkmalbehörde zu stellen. Dieses Verfahren ist gebührenpflichtig.
Denkmalförderung
In Zeiten immer knapper werdender Haushaltsmittel ist eine direkte Förderung von Maßnahmen an Denkmälern durch die Stadt Bochum leider nicht möglich. Eventuell kommt eine indirekte Förderung in Frage. Für abgestimmte Maßnahmen, für die die Behörde eine Erlaubnis erteilt hat, kann auf formalen Antrag eine Steuerbescheinigung ausgestellt werden, die zu Steuererleichterungen führen kann. (
Antrag auf Steuerbescheinigung). Setzen Sie sich zur Klärung dieser Fragen bitte rechtzeitig mit der Denkmalbehörde in Verbindung und schauen Sie in die Broschüre
Steuertipps für DenkmaleigentümerDes Weiteren gibt es die Möglichkeit Fördermittel direkt zu beantragen bei:
Denkmal-Info (Zusammenfassung zum Herunterladen)
Informationen zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege (Denkmalschutzgesetz NRW)
Hier können Sie sich das
Informationsblatt herunterladen.