Rat der Stadt Bochum und Fraktionen
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Rat der Stadt
Ratssitzung im Ratssaal
Wichtiges Organ der Selbstverwaltung einer Gemeinde ist der Rat. Er wird jeweils
für fünf Jahre direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt gewählt. Die
Bürgerschaft entscheidet bei der Wahl sowohl über die Kandidatinnen und
Kandidaten als auch über die Parteien, die sie im Rat der Stadt vertreten
sollen. Damit nehmen sie Einfluss auf die politischen Ziele und Vorstellungen,
nach denen die Stadt gestaltet und verwaltet werden soll. Nach dem
Kommunalwahlgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Rat in Städten mit 250
000 bis 400 000 Einwohnerinnen und Einwohner 66 Sitze, also auch in Bochum (380
000 Einwohner). 33 Ratsmitglieder werden direkt gewählt, die anderen 33 Sitze werden
entsprechend den Wahlergebnissen in der gesamten Stadt über Listen der Parteien
besetzt. So spiegelt sich das Verhältnis der Gesamtstimmenzahl für die
jeweiligen Parteien in den Wahlbezirken im Rat wieder.
Mitglieder des Rates sind ehrenamtlich tätig, sie erhalten lediglich eine
Entschädigung, die den Aufwand, Verdienstausfall etc. abdecken soll. Die
Einzelheiten ergeben sich aus der Entschädigungsverordnung NRW. Spätestens vier
Wochen nach der Wahl muss der Rat zusammentreten, um beispielsweise die
ehrenamtliche Stellvertretung des hauptamtlichen Oberbürgermeisters bzw. der
Oberbürgermeisterin zu wählen. Darüber hinaus legt der Rat fest, welche
Ausschüsse er einrichten will. Diese beraten Ratsentscheidungen vor und haben
zum Teil auch eigene Entscheidungsbefugnisse (vergleiche “Ausschüsse des Rates”).
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Fraktionen und Gruppierungen
Ratssitzung im RatssaalDie Ratsmitglieder organisieren sich entsprechend ihrer Parteizugehörigkeit in
Fraktionen. Sie wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung mit und
haben entsprechend der Gemeindeordnung Informations-, Initativ- und
Gestalungsrechte. So können die Fraktionen von der Oberbürgermeisterin fordern,
den Rat einzuberufen, einen Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen oder eine
Stellungnahme zu einem Tagesordnungspunkt abzugeben. Eine Fraktion besteht bei
einer Stadt der Größenordnung Bochums aus mindestens drei Ratsmitgliedern. Im
Rat der Stadt Bochum gibt es derzeit sechs Fraktionen und eine Gruppe -zwei
Mitglieder Soziale Liste- sowie ein Mitglied der NPD.
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