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Dienstleistungen und Infos

Bochum-Pass

Gemeinsam mehr erleben

Symbolbild zum Bochum-Pass
Der kostenlose Bochum-Pass ist eine freiwillige städtische Leistung. (Quelle: Stadt Bochum)

Dienstleistungen und Infos

Bochumer Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können mit dem Bochum-Pass zahlreiche attraktive Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen.

Alle Personen, die hier entweder Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen, haben Anspruch auf den Bochum-Pass. Ohne den Bezug einer dieser Sozialleistungen oder auch beim Bezug anderer Sozialleistungen als dieser besteht aber leider keine Berechtigung auf einen Bochum-Pass.

Hinweise

Ab Mai 2024 ist der Bochum-Pass in erster Linie in digitaler Fassung – als QR-Code – erhältlich. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den neuen Bochum-Pass auszudrucken. 
Der Weg zum neuen Bochum-Pass führt in allen Fällen über die neue Internetseite

https://bochum-pass.bochum.de/

Bitte geben Sie dort zur Erstellung Ihre Zugangsdaten ein (Name, Vorname, Geburtsdatum und Aktenzeichen), welche Sie Ihrem Leistungsbescheid entnehmen können und bitte genau so eintragen müssen.
Die seit dem Jahr 2023 per Post zugesandten Bochum-Pässe sind nur noch bis zum 31. Mai 2024 gültig; danach werden sie nicht mehr akzeptiert.

Bochumer Bürgerinnen und Bürger, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Sozialhilfe-Leistungen (SGB XII)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Wohngeld

Der Bochum-Pass ist in Kombination mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, oder ähnlichem) bis zum Ablauf des Monats gültig, in welchem die betreffende Person aus dem Bezug der Sozialleistung ausscheidet, welche zur Nutzung des Bochum-Passes berechtigt.

In den beteiligten Einrichtungen wird beim Erwerb einer Eintrittskarte beziehungsweise bei Beginn eines Kurses, auf den eine Ermäßigung oder Befreiung gewährt wird, der Bochum-Pass und auf Verlangen das Ausweisdokument vorgezeigt. Die Einrichtung prüft die Gültigkeit des Bochum-Passes, indem sie den enthaltenen QR-Code scannt. 
Weitere Nachweise, wie zum Beispiel Bescheide oder Ähnliches, sind nicht nötig, um Ermäßigungen zu erhalten. Leistungsbescheide der betreffenden Sozialleistungen können aber bei Verlust des Bochum-Passes vorübergehend als Ersatz genutzt werden.

Übergangsweise gilt noch bis zum 31. Mai 2024 der alte Bochum-Pass (der noch keinen QR-Code enthält); danach wird er aber von keiner Einrichtung mehr akzeptiert, sondern dann nur noch der neue Bochum-Pass.

Ermäßigungen gibt es unter anderem in den folgenden Einrichtungen: 

Hinweis:
Der Bochum-Pass ist eine Bochumer Initiative. In den Nachbarstädten wird der Pass deshalb nicht anerkannt.

Der Bochum-Pass ist personengebunden, eine Weitergabe an Dritte ist also nicht zulässig. Er gilt in der alten Form (ohne QR-Code) bis zum 31. Mai 2024.

Der neue Bochum-Pass (mit QR-Code) gilt ab dem Moment, in dem er erstellt wird und dann solange, wie die betreffende Person ununterbrochen eine zum Erhalt des Bochum-Passes berechtigende Sozialleitung bezieht. Nach dem Ausscheiden aus dem Leistungsbezug verliert der Bochum-Pass mit Ablauf des Kalendermonats automatisch seine Gültigkeit.

Wird die Sozialleistung eingestellt oder unterbrochen und danach diese oder eine der anderen Sozialleistungen neu bewilligt, kann ab Beginn des nächsten Kalendermonats ein neuer Bochum-Pass erstellt werden.

Bei Beschädigung oder Verlust Ihres aktuell gültigen Bochum-Passes können Sie sich auf der Internetseite https://bochum-pass.bochum.de/ unmittelbar einen neuen Bochum-Pass erstellen und diesen dann sofort nutzen.

Ihre Fragen zum Bochum-Pass beantwortet Ihnen gerne telefonisch die Behördennummer 115.